§ 317/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" - Aufstockung Schulsozialarbeit (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bund hat ein Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022 mit Mitteln in Höhe von 2 Mrd. € aufgelegt. Dieses Programm besteht aus vier Säulen:

  1. Lernrückstände abbauen

  2. Frühkindliche Bildung fördern

  3. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen

  4. Aktion Zukunft - Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen.

Unter anderem sieht das Programm bei der Säule d) die Stärkung der Schulsozialarbeit vor.

Die Beschränkungen der Pandemie hat auch bei Kindern und Jugendlichen zum Teil zu erheblichen seelischen und körperlichen Belastungen geführt. Die bereits eingesetzten Kräfte an unseren Schulen berichten unisono von den extremen Belastungen und dem stark gestiegenen Bedarf an Unterstützungsleistungen.

Das Land Baden-Württemberg hat nun Richtlinien für die Aufstockung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona erlassen. Zum einen erhalten die bereits genehmigten Stellen in der Schulsozialarbeit eine erhöhte Landesförderung. Diese beträgt anstatt 16.700 € pro Vollzeitstelle 17.800 €. Des Weiteren können im Zeitraum vom 29.11. - 07.12.2021 Anträge zur Aufstockung der Schulsozialarbeit gestellt werden. Eine Aufstockung muss mindestens 20 % pro Schule betragen. Für diese Aufstockung erhalten die Anstellungsträger eine Vollfinanzierung in Höhe von 76.300 € pro Vollzeitstelle. Die Finanzierung erfolgt für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23.

Die Stadt hat aufgrund des gestiegenen Bedarfs und der Vollfinanzierung durch den Bund einen Antrag auf Aufstockung laut der beigefügten Anlage gestellt und versucht nach Bewilligung die Stellen entsprechend befristet zu besetzen. Hier können sich auch noch Veränderungen in den Aufteilungen ergeben. Während der Laufzeit des Programmes wird der Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport den im Anschluss an das Programm erforderlichen Bedarf in den Schulen und bei der Fachaufsicht erheben.

Anlage: Übersicht der geplanten Stellenanteile in der Schulsozialarbeit

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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