§ 312 - Einziehung Flurstück 1082, Gemarkung Bibersfeld, Flur Bibersfeld, Schlichtenäcker (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 02.11.2020 (§ 189, nichtöffentlich) wurde in Absprache mit dem Ortschaftsrat Bibersfeld beschlossen, an eine private Eigentümerin das Flurstück 1082, Gemarkung Bibersfeld (Feldweg) zu verkaufen. Grund ist der Wunsch der Eigentümerin, eine Lagerhalle zu errichten.

Das Flurstück 1082 ist für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn der Feldweg vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) wurde. Die Absicht der Einziehung wurde vom 09.11.2021 bis 09.12.2021 auf der Homepage öffentlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, das oben genannte Flurstück, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzuziehen.
(einstimmig - 31)

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