§ 300 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

Seitens der Bürgerinnen und Bürger bestehen keine Anfragen.

Oberbürgermeister Bullinger informiert über die weitere Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger Fragen für die Bürgerfragestunde im Vorfeld der Sitzung schriftlich einzureichen. Die Fragen müssen bis zum Freitag vor der Sitzung bei der Geschäftsstelle des Gemeinderats eingegangen sein. Auch bei schriftlich eingereichten Fragen gelten die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats niedergelegten Grundsätze für die Bürgerfragestunde.
Im Vorfeld der Sitzung sind keine schriftlichen Anfragen eingereicht worden.

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