§ 276/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fahrzeug-Ersatzbeschaffung nach wirtschaftlichem Totalschaden (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Beim Feuerwehreinsatz am 04.09.2021, Wohnhausbrand in der Lange Str. 22 kam es zu einem Unfall des Löschfahrzeuges (LF 16) der Feuerwache Ost. Die Reparatur der Schäden des Unfalls sind nach der Begutachtung des Sachverständigen der Versicherung unwirtschaftlich. Eine Kompensation des Fahrzeugausfalls alleine durch die Feuerwache Ost ist nicht möglich. Deshalb müssen für den Übergang auch bei kleineren Alarmierungen beide Feuerwachen ausrücken.

Dieses Vorgehen belastet die Ehrenamtlichen erheblich, darüber hinaus ist die Unterstützung der umliegenden Kommunen im Rahmen der Überlandhilfe (gesetzliches Schutzziel) gefährdet.

Eine sofortige europäische Markterkundung hat zum Ergebnis geführt, dass kein Fahrzeugbauer ein vergleichbares Fahrzeugmodell in Form von Gebraucht- oder Vorführfahrzeugen anbieten kann. Dies ist der Flutkatastrophe (Juli 2021) in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geschuldet, da sämtliche verfügbaren Fahrzeuge verkauft wurden. Eine vergleichbare Ersatzbeschaffung unter regulären Umständen wäre ca. 30 Monaten nach Auftragsvergabe möglich.

Es besteht nun die Möglichkeit der Beschaffung eines kleineren, mit deutlich geringerer Beladung ausgerüsteten Fahrzeuges (LF 10) der Fa. Ziegler. Hierbei handelt sich um ein Vorführfahrzeug, welches mit zusätzlicher Beladung ausgerüstet werden könnte. Eine Auslieferung wäre Ende Dezember 2021 möglich. Die Kosten hierfür betragen ca. 400.000 €.

Das Regierungspräsidium Stuttgart fördert diese Beschaffung mit einer Festbetragsfinanzierung von 92.000 €. Eine schriftliche Zusage hierüber liegt vor.

Durch den Verkauf des verunfallten Fahrzeuges durch die Versicherung können 21.000 € erzielt werden.

Die eigentliche Ersatzbeschaffung wird im Haushaltsjahr 2022 separat erfolgen. Die notwendigen Fördermittelanträge werden im Februar 2022 beim Land gestellt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.07.2021, § 185/13, öffentlich) der Ersatzbeschaffung der Löschfahrzeuge LF 16 Ost und West in Höhe von 1,1 Millionen € zugestimmt.

Die Neuanschaffung des Fahrzeuges LF 10 verliert damit jedoch nicht seinen Sinn, denn nach Ersatzbeschaffung der beiden LF 16-Fahrzeugen wird das Übergangsfahrzeug die auf 2023 terminierte Maßnahme 23009 „Löschfahrzeug LF 8/6“ (Sittenhardt) ersetzen.

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Revision, Frau Bauer, kann aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme vom Vergabeverfahren (UvgO) abgewichen werden und eine Beschaffung mit Angebotseinholung erfolgen.
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 28.10.2021 wurde diesem Vorgehen zugestimmt.

Beschluss:

1. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 400.000 € wird zugestimmt.

2. Der beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt.

(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge