§ 272 - GPA-Prüfbericht über die Allgemeine Finanzprüfung der Stadt für die Jahre 2013-2018; hier: Beantwortung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schwäbisch Hall am 06.10.2021, § 225, öffentlich, folgenden Antrag gestellt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird beauftragt, eine außerplanmäßige Überprüfung für den Zeitraum 2019 bis 2021 durchzuführen.
Hilfsweise:
Die Gemeindeprüfungsanstalt wird beauftragt, eine außerplanmäßige Überprüfung für den genannten Zeitraum durchzuführen zu den im Prüfungsbericht 2013 bis 2018 beanstandeten Positionen:
- Nutzung des Dienstfahrzeugs durch den Oberbürgermeister,
- Ordnungsmäßigkeit von Reisekosten des Oberbürgermeisters,
- Abrechnung der Nebentätigkeitsvergütung des Oberbürgermeisters,
- Kostenanteile für Begleitpersonen und Eigenanteile für private Aspekte bei Reisen in Partnerstädte.
Begründung des Antrags:
Es sei naheliegend, dass eine eventuell fehlerhafte Praxis für den Zeitraum 2013 bis 2018 in den Jahren 2019 bis 2021 fortgesetzt wurde. Die Amtszeit des neuen Oberbürgermeisters sollte nicht damit belastet werden. Darüber hinaus ist die Verwaltung verpflichtet, zu prüfen, ob Rückforderungsansprüche zugunsten der Stadt bestehen. Insoweit wäre auch eine Beratung durch die GPA für alle Beteiligten hilfreich.
Der Antrag wurde von der Verwaltung aufgegriffen. Die rechtlichen Möglichkeiten für die beantragte Erweiterung der Prüfung bzw. für die Durchführung der hilfsweise beantragten Sonderprüfung wurde mit der GPA erörtert. Über den Inhalt der Erörterungsgespräche wurde ein Aktenvermerk gefertigt, welche als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Herr Günther, Vizepräsident der GPA Baden-Württemberg, wies im Rahmen der inhaltlichen Abstimmung des Aktenvermerks via E-mail darauf hin, dass die Beauftragung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes mit der Sonderprüfung, ebenfalls eine mögliche Option wäre.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Eine konkrete Antragstellung zur Durchführung einer Sonderprüfung durch die GPA sollte in Abhängigkeit der abschließenden Beurteilung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen der GPA durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgen.
(einstimmig - 29)