§ 270 - Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: neue Entsendungen in Aufsichtsräte von Beteiligungsgesellschaften (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In Folge des Ausscheidens von Oberbürgermeister a. D. Herrn Hermann-Josef Pelgrim aus seinem Dienst bei der Stadt Schwäbisch Hall, wird er, nach seiner eigenen Ankündigung, zum 31.12.2021 seine bisher weitergeführten Aufsichtsratsmandate bei zwei Tochtergesellschaften der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH niederlegen. Konkret handelt es sich hierbei um die Aufsichtsräte der Ahrtal-Werke GmbH und der Stadtwerke Olching GmbH. Desweiteren wird er sein Aufsichtsratsmandat bei der Solar Invest AG im Rahmen der nächsten Hauptversammlung im Jahr 2022 niederlegen.

Die Entsendungen in die drei Aufsichtsräte waren jeweils durch die Gesellschafterin Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erfolgt, deren Gesellschafterversammlung die Ernennungen gemäß den Weisungsbeschlüssen des städtischen Gemeinderats vorgenommen hatte.

1. Aufsichtsrat der Ahrtal-Werke GmbH:

Gemäß § 11, Abschnitt 4. des Gesellschaftsvertrags der Ahrtal-Werke GmbH hat, bei vorzeitigem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds aus dem Aufsichtsrat, dessen entsendender Gesellschafter für die restliche Amtszeit ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu berufen.

Aufgrund der Eigenschaft der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als 100 %-ige Tochter-gesellschaft der Stadt Schwäbisch Hall obliegt es dem Gemeinderat, den Vorschlag für die Neubesetzung des frei werdenden Aufsichtsratsmandats zu beschließen.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Oberbürgermeister Daniel Bullinger in den Aufsichtsrat der Ahrtal-Werke GmbH, als Nachfolger von Herrn Hermann-Josef Pelgrim, zu entsenden.

2. Aufsichtsrat der Stadtwerke Olching GmbH:

Gemäß § 9, Abschnitt (4) des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Olching GmbH ist der Gesellschafter, welcher das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied entsandt hatte, für die Entsendung eines neuen Mitglieds für die restliche Amtszeit zuständig.

Folglich hat der städtische Gemeinderat als Entscheidungsorgan der Stadt Schwäbisch Hall die neue Mandatsentsendung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Olching GmbH zu beschließen.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Oberbürgermeister Daniel Bullinger als Nachfolger von Herrn Hermann-Josef Pelgrim in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Olching GmbH zu entsenden.

3. Solar Invest AG

Die Satzung der Solar Invest AG gesteht in § 9, Abschnitt (2) der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Bei Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit ist gemäß Abschnitt (4) des § 9 der Satzung für die restliche Dauer ein Nachfolge-Mitglied zu wählen.

Die beabsichtigte Mandatsniederlegung von Herrn Hermann-Josef Pelgrim im Rahmen der Hauptversammlung 2022 der Solar Invest AG begründet die Wahl einer Nachfolge-Entsendung ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode.

Die Verwaltung schlägt vor, als Vertreter der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH im Aufsichtsrat der Solar Invest AG, Herrn Oberbürgermeister Daniel Bullinger für die restliche Amtsperiode - ab dem Zeitpunkt der Mandatsniederlegung durch Herrn Pelgrim - zu entsenden.

 

Ergänzung des bisherigen Sachvortrags: (Tischvorlage)

4. Aufsichtsrat der Stadtwerke Öhringen GmbH:

Gemäß § 8, Abschnitt (5) des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Öhringen GmbH ist der Gesellschafter, welcher das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied entsandt hatte, für die Entsendung eines neuen Mitglieds für die restliche Amtszeit zuständig.

Somit hat der städtische Gemeinderat als Entscheidungsorgan der Stadt Schwäbisch Hall die neue Mandatsentsendung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Öhringen GmbH zu beschließen.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Oberbürgermeister Daniel Bullinger als Nachfolger von Herrn Hermann-Josef Pelgrim in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Öhringen GmbH zu entsenden. 

 

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt regt an in Beschlussantrag Ziffer 3 (Aufsichtsrat der Solar Invest AG) den zweiten Halbsatz zu streichen, da er zeitlich zu ungenau formuliert sei.

Erster Bürgermeister Klink schlägt vor den zweiten Halbsatz des Beschlussantrages Ziffer 3 „…, sobald Herr Pelgrim dieses Amt niedergelegt hat“ zu streichen, da der Sachverhalt der Sitzungsvorlage zu entnehmen sei und die Ausführungen von Fachbereichsleiter Finanzen Gruber eindeutig.

Von Seiten des Gemeinderats besteht Einvernehmen, die Beschlussanträge, mit der Änderung der Ziffer 3, werden zur Abstimmung gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und weist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. In den Aufsichtsrat der Ahrtal-Werke GmbH wird Herr Daniel Bullinger, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall, entsandt.

2. In den Aufsichtsrat der Stadtwerke Olching GmbH wird Herr Daniel Bullinger, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall, entsandt.

3. Im Aufsichtsrat der Solar Invest AG soll Herr Daniel Bullinger, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall, das Mandat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH übernehmen.

(einstimmig - 28; Oberbürgermeister Bulllinger wegen Befangenheit abgetreten)

 

Ergänzung der bisherigen Beschlussanträge:

4. In den Aufsichtsrat der Stadtwerke Öhringen GmbH wird Herr Daniel Bullinger, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall, entsandt. 
(einstimmig - 28; Oberbürgermeister Bullinger wegen Befangenheit abgetreten)

Meine Werkzeuge