§ 263 - Wahl Ortsvorsteherin Sulzdorf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Ortsvorsteher Walter H. Frank hat mit Schreiben vom 01.09.2021 mitgeteilt, dass er sein Ehrenamt als Ortsvorsteher von Sulzdorf zum Ende des Jahres beenden möchte.

Gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürgerinnen und Bürger gewählt. Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerberinnen und Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrats in die Wahl einbezogen werden.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf schlägt zur Wahl als Ortsvorsteherin vor:
Frau Angelika Jung, Eibenweg 7, 74523 Schwäbisch Hall-Sulzdorf

Frau Jung ist seit 10.07.2019 Mitglied im Ortschaftsrat und 1. stellvertretende Ortsvorsteherin. Die Vorstellung von Frau Jung im Ortschaftsrat als Bewerberin für das Amt der Ortsvorsteherin ist in öffentlicher Sitzung am 02.11.2021 erfolgt.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in öffentlicher Sitzung mit neun Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, dem Gemeinderat Frau Angelika Jung als Ortsvorsteherin für Sulzdorf vorzuschlagen.

Bei der Wahl der Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher sowie deren Stellvertretungen im Gemeinderat 09.10.2019 (§ 246, öffentlich) wurden für Sulzdorf drei Stellvertretungen gewählt. Auf eine dritte Stellvertretung soll ab 01.01.2022 verzichtet werden.

Der Lebenslauf von Frau Jung wird dem Gemeinderat als nichtöffentliche Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

Anlage: Lebenslauf Fr. Angelika Jung (nö) online nicht verfügbar 

Beschluss:

Frau Angelika Jung wird mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Ortsvorsteherin von Sulzdorf gewählt.
(einstimmig - 29)

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