§ 261/1 - Bürgerfragestunde: Tageseinrichtung für Kinder Bibersfeld (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
 
Herr Philipp Stutz hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 07.11.2021 Fragen zur Tageseinrichtung für Kinder in Bibersfeld gestellt, die Oberbürgermeister Bullinger verliest.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk führt hierzu aus, dass aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels in Kindertagesstätten derzeit nicht mehr jedem Wunschort, Wunschzeitraum oder Wunschbetreuungsumfang entsprochen werden könne. Die jüngst eingegangen vier Anfragen zur Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bibersfeld schlossen alle die Annahme von Alternativangeboten aus, was zur Folge hatte, dass Plätze nicht zur Verfügung gestellt werden konnten.
Von der Schaffung von Interimsgruppen wurde aufgrund der Konsequenz, andere Gruppen in Schwäbisch Hall hierfür schließen zu müssen, abgesehen.
Wenn von Seiten der Eltern ein Alternativangebot in Erwägung gezogen werden sollte, wird zugesichert, dem Wunsch möglichst wohnortnah zu entsprechen.

Anlage: Bürgeranfrage Herr Stutz

 

Meine Werkzeuge