§ 200 - Starkholzbacher See, Bibersfeld; hier: Abbau Badesteg Süd (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 20.01.2021 (§ 19/4, öffentlich) erfolgte die Vergabe der Bauleistungen für das Geländer am Badesteg Starkholzbacher See, welches aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen erforderlich wurde.

Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Geländermontage stellte sichjedoch heraus, dass die Unterkonstruktion in einem wesentlich schlechteren Zustand ist, als bis dahin bekannt war. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass der Steg nur mit einer umfangreichen Sanierung bzw. einem Neubau langfristig weiter betrieben werden kann. Vor dem Hintergrund, dass der ursprüngliche Zweck des Steges durch das geforderte Geländer ohnehin stark eingeschränkt wird, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei weiteren Investitionen zu hinterfragen. Deshalb wird der Rückbau des Steges vorgeschlagen.

Der Förderverein Starkholzbacher See,der sich bisher um den Unterhalt des Stegs kümmert, wurde über den Stegabbau informiert. Allerdings wird dies nicht von allen Mitgliedern begrüßt. Der Ortschaftsrat hatte sich für einen Rückbau des Stegs ausgesprochen, wenn der Steg in einem schlechten Zustand ist und angeregt, statt dessen eine barrierearme Einstiegshilfe in Form eines Geländers herzustellen. Diese Anregung soll umgesetzt werden.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld berät die Vorlage in seiner Sitzung am 05.10.2021. Über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung am 06.10.2021 berichtet.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgenden Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Dem Rückbau des Badestegs am Südufer wird zugestimmt. Die Anregung eines Geländers wird aufgenommen.

(11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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