§ 251/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Schülerbeförderungskosten Schulweg von Weckrieden nach Breitenstein; hier: Abweisung der Klage (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger informiert, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage auf Anerkennung der besonderen Schulweggefahr zwischen Weckrieden und Breitenstein abgelehnt hat. Der von der Verwaltung hierzu ins Feld geführten Argumentation einer fehlenden Beleuchtung und schlechten Einsehbarkeit der Wegstrecke wurde keine gesteigerte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts beibemessen.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk teilt ergänzend mit, dass das Verwaltungsgericht aufgrund der Kernproblematik des fehlenden Beförderungsanspruchs und der weitestgehend vergleichbaren Lage zahlreicher Schulwege im ländlichen Raum nicht zu dem Urteil einer besonderen Gefahr eines Schulweges gelangt ist.

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