§ 241 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0911-04 „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Urchen“, Bibersfeld; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 906, Gemarkung Bibersfeld, planen die Eigentümer Sandra und Thomas Rüger, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 2,8 ha eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FF-PV).

Die Fläche befindet sich nordwestlich von Bibersfeld auf der Flur Urchen (s. Anlage 2). Sie wird bisher als Ackerfläche und als Grünland landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes. Da die Anlage weder in einer Vorrangflur Stufe I und Vorrangfläche I liegt, wird die Anlage seitens der Verwaltung begrüßt.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und den Vorhabenträgern Sandra und Thomas Rüger als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-Anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaik-Anlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Sandra und Thomas Rüger auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 16. Juni 2021 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Vorhabenträger Sandra und Thomas Rüger auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 16.06.2021
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 16.06.2021

Beschluss:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag der Vorhabenträger Sandra und Thomas Rüger auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 16. Juni 2021 wird stattgegeben.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge