§ 226 - Information über Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg zur Allgemeinen Finanzprüfung 2012-2018 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der im Betreff genannte Prüfbericht liegt der der Verwaltung seit Anfang Mai 2021 vor. Zu den wesentlichen Fragestellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), den sogenannten „A“-Vermerken, hatte die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben.

In dem Prüfbericht wurde aus Sicht der GPA folgende wesentlichen Sachverhalte angesprochen:

  • Einhaltung der Fristen zur Vorlage von beschlossenen Haushaltsplänen beim Regierungspräsidium;

  • Bilanzausweis der langfristigen „Geldanlagen“ bei den städtischen Eigenbetrieben als Ausleihungen;

  • Außerordentliche Grundstücksveräußerungserlöse sind nur in der Höhe auszuweisen, in der die Verkaufserlöse die Buchwerte der Grundstücke übersteigen;

  • Die Ergebnisse der rechtlich unselbständigen Stiftungen sind schon vor der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat den jeweiligen zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen.

Der Prüfbericht bzw. die Stellungnahme der Verwaltung kann von jeder Gemeinderätin und jedem Gemeinderat nach vorheriger Terminabsprache beim Fachbereich Finanzen eingesehen werden.

Beschluss:

Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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