§ 124 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“ Sulzdorf; hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Am 11.01.2021 (§ 8, öffentlich) hat der Gemeinderat dem Antrag der EJW Grundbesitz GmbH, Schwäbisch Hall auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.

Anlass des Verfahrens ist, dass derzeit die Arbeits- und Produktionsstätten der Waldenmaier GmbH bestehend aus den Firmen Waldenmaier Insektenschutzgitter, Fechner Saunabau und EJW Grundbesitz GmbH teilweise an verschiedenen Standorten und in unterschiedlichen Räumlichkeiten untergebracht sind. Die logistischen Anforderungen der Produktionsabläufe sind aufgrund der unterschiedlichen Standorte und der unzureichenden räumlichen Möglichkeiten an den einzelnen Standorten aktuell mit starken Einschränkungen belastet und es entstehen unnötige Kosten und Aufwendungen für unproduktive Wege und suboptimale Abläufe. Hinzu kommt ein zusätzlicher Raumbedarf für die Fertigung neuer Produktlinien sowie deren Vertrieb und die erforderliche Logistik.

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des konkreten Vorhabens zu schaffen und dabei innerhalb der Flächen des Geltungsbereichs mit Berücksichtigung der städtebaulichen Anforderungen Gewerbebauland auszuweisen. Für die bestehende gewerbliche Halle sollen neue Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden, die in Verbindung mit einer Erweiterung der Halle auch die Zusammenführung der verschiedenen Betriebsstandorte der Firma Waldenmaier GmbH ermöglichen. Dadurch lassen sich für die Produktionsketten, die Kommunikation der Betriebsteile oder die logistischen Abläufe diverse Synergieeffekte nutzen, die beispielsweise eine Reduzierung der innerbetrieblichen Verkehre zur Folge haben, aber auch die betrieblichen Kosten für unproduktive Wege reduzieren.

Die wichtigsten Punkte waren dabei:

  • Schaffung angemessener gewerblicher Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der angrenzenden Strukturen und Nutzungen,

  • Berücksichtigung der städtebaulichen und landschaftlichen Belange,

  • Erhaltung, Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Biotopflächen entlang des Rautwiesenbachs,

  • Anschlussmöglichkeit an die Erschließungsinfrastruktur im Herdweg bzw. an die vorhandenen Kanäle im Umgriff des Plangebiets,

  • Stärkung des Gewerbestandortes Sulzdorf,

  • Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse / Neigung des Plangebiets nach Osten,

  • Abarbeitung der vorhandenen artenschutzrechtlichen Belange,

  • sinnvolles Regenwassermanagement,

  • Einbindung der baulichen Anlagen in das umgebende Landschaftsbild im Übergang zum Außenbereich,

  • Schaffung von angemessenen modernen Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.

Durch die geplanten Investitionen des Vorhabenträgers am Standort können die in den verschiedenen Firmenteilen bestehenden Arbeitsplätze gesichert werden und es werden zusätzliche Kapazitäten geschaffen, durch welche ggf. auch neue Arbeitsplätz geschaffen werden können. Dies ist auch im öffentlichen Interesse.

Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Planungskonzept ergibt sich aus den Anforderungen der Waldenmaier GmbH an eine gewerbliche Weiterentwicklung des Standortes in Sulzdorf. Neben der Einbeziehung der bestehenden Gewerbehalle am Herdweg und deren Nachnutzung, ist auch zur Eingliederung bestehender und neuer Produktlinien, zur Abwicklung der Logistik sowie zur Schaffung von Büro-, Verwaltungs- und Sozialräumen ein Erweiterungsbau in diesem Bereich erforderlich. Dieser schließt sich unmittelbar östlich an die bestehende Halle an und orientiert sich in der Kubatur an den gewerblichen Bauten der Umgebung. Um Anliefer- und Abholverkehr abzuwickeln wird zudem eine LKW-Umfahrt vorgesehen, die wiederum im Übergang zum Herdweg die bestehenden Hofflächen nutzt und anschließend im Ring um das geplante Gebäude führt. Somit werden Ein- und Ausfahrten für den LKW-Verkehr getrennt. Mit Abschluss der Hofflächen der LKW-Umfahrung ist im östlichen Randbereich die Schaffung von Böschungen im Übergang zu den bestehenden Landschaftselementen geplant und diese sollen als Übergang zur freien Landschaft naturnah gestaltet und bepflanzt werden. Dadurch wird hier auf die städtebaulichen Belange im Gewerbegebiet Rücksicht genommen und eine Einfügung des Vorhabens in den Siedlungsbereich wird gewährleistet, während gleichzeitig den Bedürfnissen des Vorhabenträgers zur Nutzung der vorhandenen Flächen nachgekommen werden kann.

Für den Bebauungsplan wurde eine Studie zum speziellen Artenschutz (Anlage 8) angefertigt. Ergebnis ist, dass bei Durchführung der nachstehenden Verminderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen bei den vorgesehenen Arbeiten auf dem Grundstück mit keinem Verstoß gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu rechnen ist.

  • Brutvögel: Vermeidung der Tötung von Brutvogelarten
    (Vermeidungsmaßnahme V1);

  • Brutvögel: Schaffung von Ersatzbruthabitaten für Goldammer, Klappergrasmücke und Sumpfrohrsänger (Kompensationsmaßnahme K1);

  • Reptilien: Vermeidung der Tötung von Zauneidechsen
    (Vermeidungsmaßnahme V2)

  • Reptilien: Kompensation des Verlusts von Habitaten der Zauneidechse
    (Vorgezogene Kompensationsmaßnahme CEF1, Kompensationsmaßnahme K2)

  • Reptilien: Monitoring der Maßnahmen zum Erhalt der lokalen Population der Zauneidechse.

Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall teilweise als bestehende Gewerbefläche und teilweise als Außenbereichsfläche dargestellt (Anlage 2) und soll künftig insgesamt als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren anzupassen ist.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage anhand § 3 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, ohne Maßstab, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 2: Ausschnitt rechtskräftiger Flächennutzungsplan, 04.11.2020
Anlage 3: Bebauungsplanentwurf Planzeichnung, Maßstab 1:500, LK&P Ingenieure, 22.03.2021
Anlage 4: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, LK&P Ingenieure, 22.03.2021
Anlage 5: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, LK&P Ingenieure, 22.03.2021
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, Maßstab 1:500/1:200, LK&P Ingenieure, 22.03.2021
Anlage 7: Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, LK&P Ingenieure, 22.03.2021
Anlage 8: Studie zum speziellen Artenschutz, Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung, 21.01.2021
Anlage 9: Gutachten Baugrund+Altablagerung, BFI Zeiser, 02.03.2021

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf in seiner Sitzung am 11.05.2021 mehrheitlich zugestimmt hat, mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die im Bau- und Planungsausschuss am 03.05.2021 (§ 92, öffentlich) angeregte Besichtigung des Areals hat zwischenzeitlich (Gemeinderat 19.05.2021, Anmerkungen zur Tagesordnung, nichtöffentlich) stattgefunden.

Beschluss:

  1. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss
    A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-02/01Herdweg 29“:
    Der B-Plan Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan mit Legende des Büros LK&P Ingenieure, Mutlangen im M 1:500 vom 22.03.2021 und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) BauGB) beauftragt.

    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2113-02/01Herdweg 29
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Herdweg 29“ werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros LK&P Ingenieure, Mutlangen im M 1:500 vom 22.03.2021. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) BauGB) beauftragt.

    Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

  2. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
    Die rechtsgültige 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes weist für die Flächen des Plangebiets teilweise bestehende Gewerbeflächen und teilweise Außenbereichsflächen aus. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll das Plangebiet nach § 8 Abs. 1 BauNVO vollständig als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

        (27 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)


Meine Werkzeuge