§ 122 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Blinzinger nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
 

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle “ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Erweiterung der Kunsthalle Würth in der Katharinenvorstadt. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt und betrifft die Flurstücke 340, 340/2, 340/3, 341, 341/1, 341/3, 341/4, 341/5, 341/6, 343/1, 339, 339/1, 339/2 und 339/3 in Schwäbisch Hall.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens (vgl. § 10 des Vertrages). Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Vorhaben gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan in Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen dieses Vertrags innerhalb bis Ende 2024 zu verwirklichen.
  • Kostentragung und Kostenübernahme (vgl. § 8 und § 9); der Vorhabenträger verpflichtet sich die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.
     

Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.12.2020, LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen
Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 10.03.2021 (nö)
neue Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand Mai 2021 (nö)

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass es im Durchführungsvertrag geringfügige Änderungen gegeben habe. Zum einen wird die Adolf Würth GmbH und Co. KG zwischenzeitlich nur noch von Frau Sylvia Weber vertreten und zum anderen sind die in § 2 Abs. 2 benannten Grundstücke der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH zwischenzeitlich an die Adolf Würth GmbH und Co. KG verkauft, wonach Abs. 2 und 3 nun entfallen sind.
Der Beschlussantrag wird mit den genannten Änderungen zur Abstimmung gestellt.

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Adolf Würth GmbH und Co. KG, 74653 Künzelsau zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“) wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen)

Oberbürgermeister Pelgrim unterzeichnet den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Adolf Würth GmbH und Co. KG.

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