§ 113 - Bedarfsweise Gewährung von kurzfristigen Überbrückungskrediten an die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Infolge der Änderung der Sitzungstermine für den Gemeinderat ist es nicht möglich, die Jahresabschlüsse der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH sowie der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH noch vor der Sommerpause festzustellen.

Aufgrund der fehlenden Feststellungsbeschlüsse könnten Finanzierungsinstitute die Auszahlung von Finanzierungsdarlehen an die städtischen Beteiligungsunternehmen zunächst verwehren.

Daraus resultierende Liquiditätsengpässe sollen für den Zeitraum Juli bis Oktober 2021 (Zeitpunkt der voraussichtlichen Feststellungsbeschlüsse) durch Gewährung von kurzfristigen Darlehen aus der Stadtkasse bis zu einem Betrag von max. 10 Mio. € gedeckt werden. Die in Anspruch genommenen Darlehen sollen zeitanteilig mit 1 % über dem geltenden 6-Monats-Euribor-Satz verzinst werden. Bei negativem Euribor-Satz soll ein Mindestzinssatz von 1,0 % zur Anwendung gebracht werden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

  1. Finanzierungsengpässe der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, die aufgrund der Aufschiebung der Jahresabschlussfeststellungsbeschlüsse entstehen, werden für den Zeitraum Juli bis Oktober 2021 durch kurzfristige Überbrückungsdarlehen der Stadt gedeckt.
          
  2.  Die von der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in Anspruch genommenen Überbrückungsdarlehen werden zeitanteilig mit 1 % über dem geltenden 6-Monats-Euribor-Satz verzinst. Bei negativem Euribor-Satz werden die Darlehen mit einem Mindestzinssatz von 1,0 % verzinst.

        (32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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