§ 110 - Anpassung der Globalmietverträge zwischen der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ und der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Globalmietvertrag zwischen der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ und der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH über Wohngebäude und nicht optierte Gewerbeobjekte war im Jahr 2020 eine Jahresmiete in Höhe von 3.264.000 € vereinbart.
Die Mietpauschale wurde im 10. Nachtrag zum Mietvertrag vom 19.12.2012 für das Jahr 2021 auf 3.309.000 € angepasst. Die Anpassung resultiert aus Mieterhöhungen, die im Jahr 2020 durchgeführt wurden, u.a. nach umfassenden Sanierungen im Aschenhausweg und Marienburger Weg.

Für die Globalanmietung der drei gastronomischen Einrichtungen (Bahnhofstraße 5/7 - Café Ableitner, Gelbinger Gasse 47 - Gräterhaus, Untere Herrngasse 1 - Schuhbäck) wurde nach der Sanierung und Neuvermietung der Objekte im Jahr 2018 eine Jahresmiete von 56.000 € netto vereinbart. Die Miete für die drei Objekte bleibt auch im Jahr 2021 auf diesem Niveau.
Bei der Vermietung der gastronomischen Einrichtungen ist gemäß § 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) optiert worden, d.h. dass neben der Nettomietzahlung auch Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen ist, somit beträgt für das Jahr 2021 die Bruttomiete 66.640 €.

Die Globalmieten werden in monatlichen Teilbeträgen von der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH an die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ entrichtet.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

1. Der Anpassung der Globalmiete auf 3.309.000 € zum 01.01.2021 für Wohngebäude und nicht optierte Objekte wird, wie im Sachvortrag dargestellt, zugestimmt.

2. Der Globalmiete in Höhe von 66.640 € zum 01.01.2021 für gastronomische Einrichtungen wird, wie im Sachvortrag dargestellt, zugestimmt.

(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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