§ 109 - Bericht zur Kostenentwicklung Corona-Pandemie; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Corona-Aufwendungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Durch die Ausweitung der Antigen-Teststrategie in Schwäbisch Hall und die Versorgung von zehn umliegenden Kommunen mit Test- und Verbrauchsmaterial ist der finanzielle Aufwand durch die Anzahl an Testungen deutlich angestiegen. Alleine in der Stadt Hall werden innerhalb von sieben Tagen täglich ca. 500 Bürgerinnen und Bürger getestet.

Weiter werden an fünf Tagen pro Woche täglich ca. 240 weitere Antigen-Testungen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwäbisch Hall durchgeführt. Die Tendenz ist steigend. Bei den bisherigen Bürgertestungen konnten wir auf 23.000 kostenlose Tests aus Mitteln der Landesreserven zurückgreifen. Die Landesreserven sind zwischenzeitlich aber aufgebraucht.

Sollte der Bedarf gleich bleiben, benötigen wir pro Monat ca. 195.000 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Masken etc.) und ca. 380.000 € für Antigen-Schnelltests.

Die Beschaffungssituation ist durch die steigende Nachfrage angespannt. Wir haben durchschnittlich einen Beschaffungszeitraum von 4-6 Wochen. Die Beschaffungen verteilen sich im Verhältnis 1/3 für die umliegenden Kommunen und 2/3 für die Stadt Schwäbisch Hall. Die Beschaffung erfolgt zentral durch den Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung, Abteilung Feuerwehr.

Die ehrenamtliche Entschädigungen für die Helferinnen und Helfer in den Testzentren erhöhen die Ausgaben um weitere 15.000 €/Monat.

Die geschätzten monatlichen Ausgaben belaufen sich auf ca. 590.000 €/Monat.

Dem stehen Einnahmen in Form einer Erstattung von 12 € für jede Antigen-Testung (Entnahme, Bescheinigung, Gespräch, Mitteilung des Testergebnisses) durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gegenüber.
Für Tests, die von der Stadt Schwäbisch Hall aus eignen Mitteln beschafft wurden, erhält die Stadt Schwäbisch Hall gegen Rechnungsvorlage pro Test 6 € von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Die durchschnittliche Kosten für einen Test liegen bei 5,50 € brutto und sind somit voll erstattungsfähig. Nach aktueller Rechtslage wie der Corona-Testverordnung (TestV) erhält die die Stadt Schwäbisch Hall für Zusatzleistungen (Miete, Sachkosten für Schutzbekleidung und Zubehör) zusätzlich Ersatz. Die genaue Höhe ist nicht bekannt.

Die Stadt Schwäbisch geht von einer hohen Kostendeckung aus. Eine Verantwortliche aus dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport betreut derzeit die Abrechnungen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden Vereinbarungen zur Kostenerstattung erarbeitet.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die ausführliche Aussprache im Verwaltungs- und Finanzausschuss.

Auf die Frage von Stadtrat Tette, für welchen Zeitraum die Mittel reichen würden, teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass dies von der Entwicklung der Inzidenzen und den damit verbundenen Öffnungsstrategien abhinge. Derzeit sei eine Testung pro Woche kostenfrei, eine Nachvollziehbarkeit sei nicht gegeben. Es werde jedoch ein Rückgang der Nachfrage nach Testungen ab September diesen Jahres erwartet, da anzunehmen sei, dass bis dahin ein entsprechend hoher Anteil der Bevölkerung geimpft worden ist. Inwieweit Testungen dann kostenpflichtig werden würden, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abschätzbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung, Produkt: 12200000, Konto: 42715111, Kostenstelle: 9122000000 ; über 3 Mio. Euro, zu.
(einstimmig - 33)


Im Nachgang teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass für Testungen der Kinder in Kindertageseinrichtungen die Kostenseite noch nicht geklärt sei. Vorbehaltlich einer Kostenübernahme durch den Bund haben sich die Länder und kommunalen Spitzenverbände Ende April auf eine Kostenbeteiligungen bei den Testungen geeinigt. Diese soll über die FAG-Mittel ausgeschüttet werden.
Aufgrund der hohen Inzidenzen wurden die Testungen in den Kindertageseinrichtungen durch die Stadt bereits vor der Allgemeinverfügung des Landkreises in den eigenen Einrichtungen verpflichtend, bei den freien Trägern empfohlen, eingeführt.
Um die Bereitschaft zur Testung aufrecht zu erhalten, werde beabsichtigt, den freien Trägern weiterhin die Testkits sowie die notwendige Schutzkleidung ohne kostenmäßige Beteiligung zur Verfügung zu stellen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gemeinderats Konsens über die Fortführung der Handhabung besteht.

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