§ 104 - Nachrücken von Edgar Blinzinger in den Gemeinderat; a) Feststellung, dass kein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt; b) Einsetzung und Verpflichtung von Edgar Blinzinger als neues Mitglied im Gemeinderat (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Kaiser verlässt um 18.43 Uhr den Sitzungssaal -
 

zu a):

Nach dem Ausscheiden von Stadtrat Helmut Kaiser aus dem Gemeinderat ist Edgar Blinzinger mit 3.443 Stimmen erster Nachrücker auf der Liste der SPD für die Gemeinderatswahl vom 26.05.2019. Herr Blinzinger hat mit Schreiben vom 20.04.2021 mitgeteilt, dass er das Mandat annimmt.

Der Gemeinderat hat festzustellen, ob ein wichtiger Hinderungsgrund gegen eine Mandatsausübung vorliegt.

Nach § 29 GemO können Gemeinderätin oder Gemeinderat nicht sein

  1. a) Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde,

    b) Beamte und Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines Nachbar-   schaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, sowie  der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, der die  Gemeinde angehört,

    c) leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des öffent-  lichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan der  Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat, oder eines Unternehmens in der  Rechtsform des privaten Rechts, wenn die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert an  dem Unternehmen beteiligt ist, oder einer selbstständigen Kommunalanstalt der  Gemeinde oder einer gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt, an der die  Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist,

    d) Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der  Gemeinde verwaltet wird.
     
  2. Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen und der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst  sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der Gemeindeprüfungsanstalt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein Hinderungsgrund nicht vorliegt.
(einstimmig - 32)

zu b):

Oberbürgermeister Pelgrim verliest das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Gelöbnis.

Herr Blinzinger unterschreibt in Anwesenheit aller diese Formel.

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert Stadtrat Blinzinger und nimmt die förmliche Einsetzung und Verpflichtung per Handschlag vor. Dabei übergibt er Stadtrat Blinzinger die Ehrennadel - emailliert und vergoldet ohne Kranz - der Stadt Schwäbisch Hall, eine Gemeindeordnung sowie das Handbuch „Gemeinderat in Baden-Württemberg“.

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