§ 145 - Zuschussantrag des Vereins „Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.“ für den Neu- und Ausbau der Kindertageseinrichtung Crailsheimer Straße 26 auf zwei Gruppen (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Scheufele verlässt um 20.59 Uhr den Sitzungssaal -
Die Kindertageseinrichtung Crailsheimer Straße 26, betrieben durch den Verein „Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.“, soll von einer Gruppe Ü3 in verlängerter Öffnungszeit auf zwei Ganztagsgruppen mit 8 Stunden täglicher Betreuungszeit, jeweils eine Ü3 und U3, erweitert werden. Mittelfristig strebt die Stadt Schwäbisch Hall einen Mindestumfang von 45 Stunden Wochenbetreuungszeit im Ganztagsbereich an.
Der Ausbau um eine Gruppe ist im Kindergartenbedarfsplan 2019-2021 verankert. Der Bedarf für einen Ausbau ist gegeben.
Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für 2022 und 2023 vorgesehen (jeweils 300.000 €). Die Kostenrechnung ergibt einen Zuschussbedarf i.H.v. 687.000 €.
Die Pläne wurden der Stadtverwaltung am 07.05.2021 vorgestellt. Die Planungsunterlagen der Bauausführung und das Gesamtraumprogramm entsprechen städtischen Standards.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Beteiligung an den Baukosten
Anlage 2: Baupläne
Anlage 3: Kostenrechnung
Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt den Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall, Herrn Störmer, und den Architekten Herrn Haustein von Haalarchitekten Schwäbisch Hall zur Vorstellung des Pojektes.
Geschäftsführer Waldorfschule Schwäbisch Hall Störmer stellt die Maßnahme vor und begründet die Notwendigkeit für den Neu- und Ausbau der Kindertageseinrichtung ausführlich.
Architekt Haalarchitekten Schwäbisch Hall Haustein stellt die Entwurfsplanung anhand Anlage 2 vor.
- Stadtrat Härtig verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
- Stadträtin Bergmann verlässt um 21.12 Uhr den Sitzungssaal -
Nach Klärung von Detailfragen stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Beschlussanträge zur Abstimmung.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Crailsheimer Straße 26 des Vereins „Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport sowie der Fachbereich Planen und Bauen begleiten die Umsetzung der Maßnahme.
3. Eine Bezuschussung entsprechend des Betreibervertrags soll in Höhe von 50% der von der Stadtverwaltung anerkannten Kosten nach Abzug der Zuschüsse Dritter erfolgen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sollen im Haushalt
2022 der Stadt Schwäbisch Hall veranschlagt werden.
(12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)