§ 164 - Konzeption Freizeitsporthalle Auwiese (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, mit den städtischen Sportvereinen über eine tragfähige Nutzungsalternative der Freizeitsporthalle Auwiese zu diskutieren und dem Gemeinderat vorzulegen (GR 10.02.2021, § 27, öffentlich).

Der Stadtverband für Sport hat gemeinsam mit dem Sportbüro am 05.03.2021 alle Sportvereine in Schwäbisch Hall angeschrieben, sie über die Planung einer Neukonzeption der Freizeitsporthalle Auwiese informiert und sie um eine Rückmeldung gebeten, wenn sie an einer Mitarbeit an einer Konzeptionserstellung Interesse haben. Eine Besichtigung wurde angeboten und Pläne der Anlage beigefügt.

Ihr Interesse haben folgende Vereine bekundet: SC Steinbach, STC, Sportfreunde, SSV, TC Sulzdorf, TSG Schwäbisch Hall, WGL und die Schiedsrichtergruppe. (Anmerkung: TSV Hessental und TSV Sulzdorf haben ihre Teilnahme zunächst bekundet, die Teilnahme später jedoch abgesagt).

Am 24. April 2021 fand ein Runder Tisch per Videokonferenz mit Vertretungen der o.g. Vereine, Vertreter des Stadtverbandes für Sport sowie der Verwaltung statt. Den Beteiligten wurde die aktuelle Ist-Situation und die vom Gemeinderat bereits beschlossenen Maßnahmen zur Flachdachsanierung, Elektroinstallationen, Sanitärmaßnahmen und Brandschutz dargelegt.

Folgende Eckpunkte wurden erarbeitet:

  • die Freizeitsportanlage Auwiese wird an einen oder mehreren Vereinen verpachtet (Nachfolgend Pächter genannt).

  • 25jähriges Pachtverhältnis (erforderlich für eine WLSB-Förderung).

  • Anwendung der Vereinsmietregelung bei der Pacht; 1 € pro m²/Monat für die Gesamtfläche. Bei einer Pachtfläche von 1.632,63 m² entspricht dies einer jährlichen Pacht in Höhe von 19.591,56 €.

  • Nebenkosten trägt der Pächter.

  • Sanierungsarbeiten, die über die o.g. Sanierungen hinausgehen trägt der Pächter.

  • Der Pächter wird bei der Sportförderung dem Eigentümer gleichgestellt, so dass dieser gemäß der Sportförderrichtlinie Zuschüsse für die sportlich genutzte Fläche und für Investitionen erhält.

  • Untermietverhältnisse sind möglich.

Die Vereine SC Steinbach, STC und TC Sulzdorf, sowie die WGL und die Schiedsrichtergruppe haben Interesse an einer stundenweise Nutzung der Halle. An der Übernahme der Trägerschaft der Anlage besteht kein Interesse. Die TSG, Sportfreunde sowie SSV können sich die Übernahme einer Trägerschaft grundsätzlich vorstellen. Mit diesen drei Vereinen haben deshalb am 05.05.2021 und am 16.05.2021 weitere Austausche stattgefunden.

Alternativ zur Miete kann aus Sicht der Verwaltung analog zur Ballspielhalle Sulzdorf ein Erbbaupachtvertrag abgeschlossen werden. Die Übertragung des Gebäudes erfolgt dabei ebenfalls zum symbolischen Preis von 1 €. Die bereits vom Gemeinderat beschlossene Sanierung der Elektro-/Sanitär- und Brandschutzmaßnahmen wird vom Erbbaunehmer durchgeführt. Dafür erhält dieser einen Zuschuss von der Stadt in Höhe der Kostenschätzung (200.400 €). Für das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 3.659 m² wird eine Erbbaupacht berechnet. Die Pacht gliedert sich in zwei Bereiche, den sportlichen und den gewerblichen Bereich. Für den sportlichen Anteil werden 2 % des Bodenrichtwertes als jährliche Pacht angesetzt und für den Anteil der Gaststätte 5 % des Bodenrichtwertes. Der gewerbliche Anteil beträgt ca. 8,5 % der Gesamtfläche. Somit ergibt sich ein Erbbauzins von knapp 5.000 €/Jahr.

Aufgrund der Gesprächsergebnisse legen nun die drei Vereine TSG, Sportfreunde und SSV eine Absichtserklärung für die Übernahme der Trägerschaft unter den o.g. Bedingungen vor (s. Anlage). Die Vereine präferieren ein Erbbaupachtverhältnis.

Anlage: Absichtserklärung

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die beiden Beschlussantragsvarianten und deren Hintergründe ausführlich vor. Es wird diesbezüglich darum gebeten, durch diesen Grundsatzbeschluss weiter an der Sportnutzung für die Halle festzuhalten. Abschließende Verhandlungen mit den Vereinen können erst erfolgen, wenn geklärt worden sei, ob der von den Vereinen vorgebrachte Mangel in der Trägerkonstruktion bestehe oder nicht. Die vom Gremium bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen wurden vorsichtshalber gestoppt.

Stadtrat Schorpp ist der Auffassung, dass eine Beschlussfassung erst Sinn mache, wenn klar wäre, ob die statische Stabilität gegeben sei oder nicht. Die Notwendigkeit einer Festlegung auf Sportnutzung werde nicht gesehen.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Bebauungsplan keine andere Bebauung, sondern Grünfläche, vorsehe.

Stadtrat Baumann und Stadtrat Dr. Döring zeigen auf, dass durch die Haushaltsberatungen und mit den darauf folgend beschlossenen Sanierungsmaßnahmen bereits ein Grundsatzbeschluss für die Erhaltung von Sportinfrastruktur geschaffen worden sei.

Stadträtin Koch entgegnet, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen andere Umstände gegolten haben, in Zeiten von Corona seien Finanzmittel knapp. Der Bebauungsplan könne geändert werden. Nicht zu vergessen sei, dass der Stadtteil Hessental dringend mehr Hallenkapazitäten benötige.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass kein Wunsch zur weiteren Aussprache besteht und stellt die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen TSG, SSV und Sportfreunde einen 25jährigen Erbbauvertrag über die Freizeitsporthalle Auwiese abzuschließen. Bei der Erbbaupacht werden für den gewerblichen Teil 5 % für den sportlichen Teil 2 % des Bodenrichtwertes als Jahrespacht angesetzt. Die Sanierung der Elektro-/Sanitär- und Brandschutzmaßnahmen erfolgt durch den Erbbaunehmer. Im Gegenzug erhält er einen Zuschuss in Höhe von 200.400 €. Der Erbbaunehmer wird im Sinne der Sportförderrichtlinie den Eigentümern gleichgestellt.

Alternativ wird gemäß der bisherigen Beschlussfassung die Verwaltung beauftragt, mit den Vereinen TSG, SSV und Sportfreunde einen 25jährigen Pachtvertrag abzuschließen. Bei der Pacht wird die Vereinsmietregelung von 1 €/m² als Pachtpreis zugrunde gelegt. Die Sanierung der Elektro-/Sanitär- und Brandschutzmaßnahmen erfolgt gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 10.02.2021 durch die Stadt. Die Pächter werden im Sinne der Sportförderrichtlinie den Eigentümern gleichgestellt.

(22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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