§ 34 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2118-01, „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadträtin Herrmann verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Auf dem privaten Flurstück 2820, Gemarkung Sulzdorf, plant der Eigentümer Herr Thomas Scheurer, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 1,0 ha eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich östlich von Sulzdorf und nördlich der Bahntrasse Schwäbisch Hall-Crailsheim. Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht Solarparks u.a. auf Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Dies trifft auf dieses Vorhaben zu. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Schienenweges, an dem in einem 110 m tiefen Streifen prinzipiell die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage möglich ist. Außerdem befindet sie sich nicht in einem regionalen Grünzug.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebau­ungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Thomas Scheurer als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Thomas Scheurer auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.12.2020 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Thomas Scheurer auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.12.2020
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Lageplan geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Thomas Scheurer auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.12.2020 wird stattgegeben.
(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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