§ 5 - 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Auslegungsbeschluss/ Aufstellung der Teilfortschreibung 7C (öffentlich)
Sachvortrag:
Anlage 1a: Darstellung der Ausweisungen
Anlage 1b: Tabellenübersichten
Anlage 2: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
Lageplan 1: Bibersfeld
Lageplan 2: Dörrenzimmern
Lageplan 3: Gailenkirchen
Lageplan 4: Gnadental
Lageplan 5: Gschlachtenbretzingen
Lageplan 6: Gottwollshausen
Lageplan 7: Hirschfelden
Lageplan 8: Kernstadt
Lageplan 9: Kernstadt-Hessental
Lageplan 10: Kernstadt-West
Lageplan 11: Matheshörlebach
Lageplan 12: Michelbach
Lageplan 13: Michelfeld
Lageplan 14: Michelfeld-Erlin
Lageplan 15: Rieden
Lageplan 16: Sanzenbach
Lageplan 17: Sulzdorf
Lageplan 18: Tüngental
Lageplan 19: Uttenhofen
Lageplan 20: Westheim
Im Rahmen der Anhörung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde auch das Regierungspräsidium als Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums ging nicht fristgemäß ein, so dass eine Abwägung im Rahmen der bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderates nicht vorgenommen werden konnte. Um die weiteren Verfahrensschritte nicht zu behindern, sollte aus Sicht der Verwaltung trotz verspäteten Eingehens eine Behandlung im Gemeinderat erfolgen.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro IKOS die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zu den Anregungen und Bedenken des Regierungspräsidiums vorbereitet. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 1: Stellungnahme zur den Anregungen und Bedenken des RP
Anlage 2: Stellungnahme RP
Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Herr Hesse erläutert die Sitzungsvorlage, die Flächenbilanz und die Forderungen des Regionalverbands sowie des Regierungspräsidiums nach Reduzierung der Ausweisungen.
Er weist auf die Notwendigkeit einer weiteren Teilfortschreibung (7C) hin; darin sollen alle Bereiche, die einer FFH-Prüfung bedürfen sowie die Freiflächensolaranlage in Michelbach enthalten sein. Die Prüfung erfolgt über eine Vegetationsperiode und würde das „Hauptverfahren“ unangemessen verzögern.
Oberbürgermeister Pelgrimspricht noch die Möglichkeit eines anderen Prognosezeitraumes an, die bei den weiteren Gesprächen mit dem Regionalverband berücksichtigt werden soll.
Bürgermeister König weist auf die von Regionalverband und RP immer wieder erwähnten Restflächen hin. Diese sind häufig nicht realisierbar (Eigentumsverhältnisse usw.) und stehen deshalb als Bauflächen zwar rechnerisch, jedoch nicht faktisch zur Verfügung.
Oberbürgermeister Pelgrim regt eine Überarbeitung des F-Planes an. Er soll um die Darstellungen, die bereits seit Jahren enthalten sind und nicht mehr umgesetzt werden, reduziert werden.
Beschluss:
- Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend sind die Aufstellung der Planungsgruppe IKOS vom 14.11.2008 und die dazugehörigen Lagepläne gleichen Datums.
Die Planungsgruppe wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. - Teil C der 7. Fortschreibung des F-Plans wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ebenfalls im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Aufstellung der Planungsgruppe IKOS vom 20.11.2008 mit den dazugehörenden Lageplänen vom gleichen Tage.
Die Planungsgruppe wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.