§ 51 - Jahresabschluss 2013 der Stadt; hier: Schlussbericht des Fachbereichs Revision (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 17.12.2014 (§ 254) den Jahresabschluss 2013 der Stadt Schwäbisch Hall  nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Es handelt sich um den zweiten doppischen Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg. Zwischenzeitlich wurde der Jahresabschluss vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht liegt vor. An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Jahresabschluss 2013 wurde keine Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2013 der Stadt Schwäbisch Hall nach §§ 95, 95b GemO festzustellen.

Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision

 

Fachbereichsleiter Revision Großmann erläutert entsprechend der öffentlichen Vorberatung in der o. g. Sitzung. Das Jahr 2013 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 9,8 Mio. €. Die Zahlungsmittel sind um 5 Mio. € angestiegen. Die Stadt verfügt über eine hohe Eigenkapitalquote, Schulden sind nicht vorhanden.

Stadtrat Frank bittet, die Beanstandungen und Bedenken aufzuarbeiten und dem Gemeinderat darüber zu berichten.

Stadtrat Kaiser pflichtet seinem Vorredner bei: Die Verwaltungsspitze sollte verstärkt darauf achten, dass die immer wieder kehrenden Beanstandungen - vor allem im Baubereich - abgestellt werden.

Stadträtin Bergmann nimmt Bezug auf die Enthaltungen ihrer Fraktion in der Vorberatung: Auch sie geht davon aus, dass die - wenn auch geringfügigen Mängel - behoben werden und dem Gemeinderat hierüber ein Bericht vorgelegt wird.

Stadtrat Baumann lobt die von Fachbereichsleiter Revision Großmann wahrgenommenen Aufgaben, jedoch ist er der Ansicht, dass die Revision durch das Anprangern einzelner Firmen - von denen zwar nur der Anfangsbuchstabe im Bericht genannt wurde, die jedoch durchaus zugeordnet werden können - über das Ziel hinaus geschossen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, dass es sich beim heutigen Beschlussantrag um die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 handelt. Darüber hinaus sind dem Fachbereich Revision jedoch noch weitere Aufgaben - z. B. die Steuerungs- und Prozessbegleitung - zugeordnet. Der vorliegende Bericht stellt die Sichtweise des Fachbereichs Revision dar; dieser soll ungefiltert dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden. Der Gemeinderat soll sich - wie es auch die Verwaltungsspitze getan hat - sein eigenes Urteil bilden können. Ggf. könnte die Sicht der Verwaltung in einer eigenen Stellungnahme dargestellt werden.

Stadträtin Herrmann bestärkt Fachbereichsleiter Revision Großmann, seine Aufgaben unabhängig wahr zu nehmen und Missstände aufzudecken. Die Stadt ist kein Selbstbedienungsladen, wie es hier den Anschein hat. Sie bittet um die von Oberbürgermeister Pelgrim erwähnte Stellungnahme der Verwaltungsspitze.

Stadträte Dr. Graf von Westerholt und Kaiser fordern zu den Vorwürfen des Fachbereichs Revision eine Stellungsnahme der Verwaltung, um diese Vorgänge besser einzuordnen zu können. Es ist nicht richtig, die Fraktionen mit der Beurteilung des Sachverhalts alleine zu lassen.

Fachbereichsleiter Revision Großmann legt Wert darauf, dass er lediglich die Fakten benannt hat. Eine Wertung wurde von ihm nicht vorgenommen. Ihn bringt es auf, dass die Unabhängigkeit des Fachbereichs Revision in Zweifel gezogen wird. Die Ursache des Konflikts liegt darin, dass von der Firma sechs Jahre alte Listenpreise und vom Fachbereich Revision die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Marktpreise zugrunde gelegt wurden. Ergänzend führt er aus, dass der Eigenbetrieb Werkhof 2014 die selbe Arbeit für 7.000 € erledigt, die Firma im Jahr 2013 insgesamt 15.000 € abgerechnet hat und die Stundensätze der Mitarbeiter vergleichbar waren. Daraus lässt sich schließen, dass der Werkhof in der Hälfte der Zeit den Auftrag erledigt hat.
Fachbereichsleiter Revision Großmann bekräftigt nochmals, dass er lediglich die Fakten benennt - eine Wertung obliegt dem Gemeinderat. Es ist nicht sein Interesse, jemanden einen Schaden zuzufügen.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit dem nochmaligen Hinweis, dass es beim heutigen Beschluss um die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt geht.

Beschluss:

Die Jahresabschluss 2013 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:

A. Ergebnisrechnung

 

in EUR

Ordentliche Erträge

 

96.081.865,77

Ordentliche Aufwendungen

 

88.648.214,69

Ordentliches Ergebnis

 

7.433.651,08

Außerordentliche Erträge

 

5.237.263,19

Außerordentliche Aufwendungen

 

2.846.684,61

Sonderergebnis

 

2.390.578,58

Gesamtergebnis

 

9.824.229,66

     

B. Finanzrechnung

 

 

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

 

45.620.683,90

Zahlungswirksame Erträge

94.178.123,78

 

Zahlungswirksame Aufwendungen

83.176.300,02

 

Zahlungsmittelüberschuss
aus lfd. Verwaltungstätigkeit

11.001.823,76

11.001.823,76

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

8.978.763,50

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

14.660.265,39

 

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-5.681.501,89

-5.681.501,89

Einzahlungen aus Kreditaufnahmen

0,00

 

Auszahlungen für Kredittilgungen o.ä.

0,00

 

Finanzierungsmittelbedarf
aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

6.831.107,67

 

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

6.988.208,76

 

Überschuss aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen

-157.101,09

-157.101,09

Endbestand an Zahlungsmitteln

 

50.783.904,68

 

 

 

C. Vermögensrechnung (Bilanz)

 

 

1. Vermögen

 

 

1.1 immaterielle Vermögensgegenstände

 

152.632,69

1.2 Sachvermögen

 

216.679.643,45

1.3 Finanzvermögen

 

97.078.183,95

2. Abgrenzungsposten

 

2.778.878,62

3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag)

 

0,00

Summe Aktiva

 

316.689.338,71

1. Kapitalposition

 

265.039.318,47

1.1 Basiskapital

 

251.358.363,17

1.2 Rücklagen

 

13.680.955,30

1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

 

0,00

2. Sonderposten

 

41.995.489,24

3. Rückstellungen

 

195.394,25

4. Verbindlichkeiten

 

5.134.154,98

5. passive Rechnungsabgrenzungsposten

 

4.324.981,77

Summe Passiva

 

316.689.338,71

 

 

 

D. Der Schuldenstand wird festgestellt mit

 

0,00

(einstimmig - 33 -)

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