§ 48 - Bürgerfragestunde (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.
1. Josef Nagel, Kreuzwiesenweg 70 (siehe Anlage)
Herr Nagel, 2. Vorsitzender des Schwäbisch Sweethearts Square Dance Club Schwäbisch Hall e. V. , möchte wissen, weshalb sein Verein bei Anmietung der Hagenbachhallen nicht die gleichen Gebührenkonditionen erhält wie die anderen Sportvereine. Sein Verein soll 210 € pro Tag + Küche Miete bezahlen; für Sportveranstaltungen wird 50 € pro Tag + Küche verlangt.
Oberbürgermeister Pelgrim sichert eine Überprüfung der Sachlage zu.
Hinweis: In der Bürgersprechstunde vom 26.03.2015 erhielt Herr Nagel die Zusage von Oberbürgermeister Pelgrim, dass die Kosten bis auf weiteres wie bisher (50 € + Küche) bleiben.