§ 5 - Verkehrsknoten Westumgehung K 2576 - Grohwiesenstraße, Anschluss Baugebiet Breiteich; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Reber und Stadtrat Waller verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Bei der Umsetzung der o. g. Maßnahme kam es zum einen im Zuge der Ausführung zu einigen unabwendbaren Änderungen und damit verbundenen Mehrkosten. Zum anderen wurden im Rahmen der aktuellen Abrechnung auf mehreren Positionen erhebliche Mehrkosten in Rechnung gestellt, insbesondere im Bereich Entsorgung und Verwertung von Aushubmaterial. Die intensive Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Die Maßnahme Lichtsignalanlage war im Vorfeld mit der Straßenbehörde abgestimmt. Später wurden dann zusätzliche Anforderungen an den Straßenbau gestellt, die zusätzliche Arbeiten und Umplanungen der Kabeltrassen notwendig machten. Die in der Planung parallel des Banketts verlaufenden Kabeltrassen mussten aufgrund von Auflagen der Straßenbehörde mit einem Abstand von 2 m zum Fahrbahnrand verlegt und die Höhenlage von 0,7 m auf 1,0 m vertieft werden. Durch die Verlegung der Kabeltrasse mussten die Schächte für die Unterhaltung der Vegetationsflächen zusätzlich umpflastert sowie die Servicebucht einschließlich Steuerschrank in die bestehende Mulde verschoben werden. Dies erforderte eine Unterbrechung der Mulde und einen weiteren Muldeneinlauf. Diese Nachträge betragen ca. 25.000 €.

Der ursprünglich geplante Anschlusspunkt für den Strom für die neue Signalanlage musste geändert werden. Dafür wurde eine zusätzliche Spülbohrung vom Brückenauflager bis zur Kabeltrasse am Fuß der Böschung benötigt (ca. 30.000 €). Des Weiteren musste ein zusätzlicher Schrank oberhalb der Böschung einschließlich Umpflasterung erstellt werden für den Zähleranschluss, der nicht mehr im Steuerschrank der Signalanlage eingebaut werden durfte (ca. 2.000 €).

Im Laufe der Bauarbeiten wurde eine starke Durchnässung des Muldenkörper im Bereich der Rechtsabbieger zum Baugebiet Breiteich festgestellt. Die Mulde einschließlich Drainage wurde auf einer Länge von ca. 25 m erneuert und an den bestehenden Muldeneinlauf angeschlossen. Im Bereich der Einmündung wurde die rissige Asphaltdecke (ca. 100 m) mittels Vergussmasse saniert. (ca. 5.000 €).

Im Zuge der Beprobung der ausgebauten Bodenmassen (Böschungsabtrag und Kabeltrassen) ergab sich entgegen der Voruntersuchung eine höhere Belastung des Bodens als angenommen. Das Material wurde zweistufig beprobt (VwV und DepV). Hieraus ergab sich eine Einstufung des gesamten Aushubmaterial als DK 2 aufgrund erhöhter Organikgehalte (TOC). Für die Altlastenbeseitigung wurden ca. 75.000 € in Rechnung gestellt. Hier gibt es aus Sicht der Bauverwaltung noch Aufklärungsbedarf durch die ausführende Baufirma und das bauleitende Ingenieurbüro.

Für Vermessungsleistungen betragen die Kosten ca. 5.500 €. Auch wurden noch durch die Bauänderungen ausgelösten zusätzlichen Baunebenkosten mit berücksichtigt. Ebenfalls wurde die teils abgefahrene Bestandsmarkierung erneuert.

Wie eingangs beschrieben, wird die vorliegende Schlussrechnung derzeit intensiv geprüft. Um die Abrechnung der Maßnahme nach erfolgter Rechnungsprüfung abschließen zu können, beantragt die Bauverwaltung zur Sicherung von Restmitteln aus 2020 die Bereitstellung der überplanmäßig notwendigen Mittel in Höhe von maximal 169.000,00 €.

Finanzierung:

Auf der Maßnahme werden insgesamt bis zu 169.000,00 € brutto überplanmäßig benötigt. Ersatzdeckungsmittel stehen auf der Maßnahme 16011 (Planstraße 2) in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

Stadträtin Jörg-Unfried führt zuerst aus, dass durch die Installierung der Lichtsignalanlage eine Gefahrenquelle auf der Westumgehung gut beseitigt werden konnte, jedoch an der Einmündung Wackershofen eine weitere bestehe. Hier wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h sicher notwendig. Gut sei, dass dies bei Verkehrsgesprächen mit der örtlichen Polizeibehörde thematisiert werde.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Sachvortag wird zur Kenntnis genommen. Die überplanmäßig benötigten Mittel in Höhe von bis zu 169.000,00 € brutto werden durch Ersatzdeckungsmittel aus der Maßnahme 16011 (Planstraße 2) bereitgestellt.
(einstimmig - 29)

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