§ 244 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“ in Hessental; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“ in Hessental ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Erweiterung der Verkaufsfläche von 1.051 m² auf 1.288 m² und der damit verbundenen Nutzungsänderung in ein Sondergebiet. Darüber hinaus soll ein Gehweg auf der Ostseite der Straße „Am Kreuzstein“ entstehen, der die fußläufige Anbindung des Lidl-Marktes verbessert. Die Vorhaben sind im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 17.02.2020) dargestellt und betreffen die Flurstücke 154/48, 188/3, 188/4, 195/1 und 208 in Schwäbisch Hall-Hessental.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens (vgl. § 11 des Vertrages). Der Vorhabenträger verpflichtet sich spätestens sechs Monate nach Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes einen Bauantrag zu stellen, spätestens drei Monate nach Eintritt der Bestandskraft der Baugenehmigung mit dem Vorhaben zu beginnen und es innerhalb von zwölf Monaten nach Baubeginn fertig zu stellen.

  • Kostentragung und Kostenübernahme (vgl. § 8 und §10); der Vorhabenträger verpflichtet sich die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen. Die Stadt trägt die Kosten für den beabsichtigten Neubau des Gehweges entlang der Straße Am Kreuzstein.

Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 17.02.2020, (Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 2: Entwurf Durchführungsvertrag, Stand 10.11.2020 (nö)

 

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass in der endgültigen Fassung gegenüber der Vorberatung eine 4-Jahres-Frist ab Vertragsabschluss ergänzt wurde, innerhalb welcher das Vorhaben abgeschlossen werden muss.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG, 74638 Waldenburg zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung SO Lidl“ (als Bestandteil des vorhabenbezoge­nen Bebauungsplanes Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung SO Lidl“) wird zuge­stimmt.
(29 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Oberbürgermeister Pelgrim unterzeichnet den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG.

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