§ 240 - Neubau Weilertunnel; hier: Planungskosten, Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, für den Weilertunnel Planungsleistungen zu vergeben. Die Tunnelbauplanung erfolgt durch das Büro Bung AG, Heidelberg. Im Rahmen der aktuellen Projektierung wurden vom Büro Bung Nachtragsforderungen vorgelegt.

Am 18.09.2020 fand im Fachbereich Planen und Bauen ein Klärungsgespräch mit dem Büro Bung AG statt. Die Nachtragsforderungen wurden geprüft und Ergänzungen bzw. Streichungen wurden vorgenommen. Für einige Nachträge wurden bereits Abschläge geleistet. Inzwischen wurden die korrigierten Nachtragsangebote und Rechnungen vorgelegt und geprüft. Die offene Gesamtsumme über die neun Nachträge beträgt brutto 601.505,00 € (Anlage 1).

Ergänzend zu den Planungsleistungen des Büro Bung AG stehen noch Restzahlungen an das Büro Pecher (Kanalplanung) von ca. 30.000 € und verschiedene Prüfungsleistungen im Bereich der Geologie von ca. 30.000 € aus. Weiter werden für die Straßenplanung und die Lichtsignalanlagen noch ca. 50.000 € benötigt. Die offenen Beträge umfassen ca. 715.000,00 €.

Die Stadt erhält für ihre Planungs- und Verwaltungstätigkeit für das Projekt Weilertunnel Verwaltungskosten von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Die Rechnungsstellung für eine weitere Abschlagszahlung wird derzeit vorbereitet.

Finanzierung:

Unter der Maßnahme 12014 sind keine Mittel mehr frei verfügbar. Die Mittel in Höhe von 715.000,00 € müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Als Deckungsvorschlag werden die Mittel aus der Maßnahme 18029 berücksichtigt. Die Mittel für die Portale werden nicht in den Jahren 2020 -2021 benötigt.

Anlage: Zusammenstellung offener Nachträge vom 19.08.2020

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

  1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 715.000,00 € werden überplanmäßig von der Maßnahme 18029 übernommen.

  1. Der Nachtrag Nr. 4 "Um-/Neuplanung Stützwand West" wird beauftragt.

  1. Der Nachtrag Nr. 8 "Sicherungsmaßnahme für die Unterfahrung Bahnanlage"wird bestätigt.

        (23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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