§ 223 - Neubau Weilertunnel; hier: Planungskosten, Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, für den Weilertunnel Planungsleistungen zu vergeben. Die Tunnelbauplanung erfolgt durch das Büro Bung AG, Heidelberg. Im Rahmen der aktuellen Projektierung wurden vom Büro Bung Nachtragsforderungen vorgelegt.

Am 18.09.2020 fand im Fachbereich Planen und Bauen ein Klärungsgespräch mit dem Büro Bung AG statt. Die Nachtragsforderungen wurden geprüft und Ergänzungen bzw. Streichungen wurden vorgenommen. Für einige Nachträge wurden bereits Abschläge geleistet. Inzwischen wurden die korrigierten Nachtragsangebote und Rechnungen vorgelegt und geprüft. Die offene Gesamtsumme über die neun Nachträge beträgt brutto 601.505,00 € (Anlage 1).

Ergänzend zu den Planungsleistungen des Büro Bung AG stehen noch Restzahlungen an das Büro Pecher (Kanalplanung) von ca. 30.000 € und verschiedene Prüfungsleistungen im Bereich der Geologie von ca. 30.000 € aus. Weiter werden für die Straßenplanung und die Lichtsignalanlagen noch ca. 50.000 € benötigt. Die offenen Beträge umfassen ca. 715.000,00 €.

Die Stadt erhält für ihre Planungs- und Verwaltungstätigkeit für das Projekt Weilertunnel Verwaltungskosten von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Die Rechnungsstellung für eine weitere Abschlagszahlung wird derzeit vorbereitet.

Finanzierung:

Unter der Maßnahme 12014 sind keine Mittel mehr frei verfügbar. Die Mittel in Höhe von 715.000,00 € müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Als Deckungsvorschlag werden die Mittel aus der Maßnahme 18029 berücksichtigt. Die Mittel für die Portale werden nicht in den Jahren 2020 -2021 benötigt.

Anlage: Zusammenstellung offener Nachträge vom 19.08.2020

 

Erster Bürgermeister Klink erläutert die in der Anlage gelisteten größeren Posten Nr. 4 und 8. Zur Erstattung der Kosten wurde jüngst ein Abschlagswunsch an das Regierungspräsidiums Stuttgart übersandt.

Auf die Frage von Stadträtin Niemann nach der Behandlung des Antrags zur Vorstellung der Entwicklung des Weilertunnels der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN informiert Erster Bürgermeister Klink dass vorgesehen sei, diesen Antrag in der 1. Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2021 einzubringen.

Stadtrat Baumann sieht in diesem Bauvorhaben, welches befürwortet werde, ein klassisches Beispiel für das Vorlegen eines Controlling-Berichts um sehen zu können, wie hoch die Kosten für den Bund und die Stadt seien. Die vorgelegte Zusammenstellung betreffe lediglich Honorare der Ingenieure für die Planung. Es werden transparente Zahlen zu den Kosten des Weilertunnels angemahnt.

Erster Bürgermeister Klink bietet an, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats eine Aufstellung der letzten Prognose bezüglich der Beteiligung an den Baukosten vorzulegen.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die bisherigen Ereignisse dieser Bundesmaßnahme aus den 1960er Jahren. Da die Stadt das Angebot an den Bund, die Maßnahme selbst zu planen und die Arbeiten in Vorleistung zu leisten, aus Personalkapazitätsgründen nicht mehr aufrecht erhalten könne, wurde das Büro Bung aus Heidelberg in Abstimmung mit dem Bund hiermit beauftragt und die Maßnahme treuhänderisch finanziert.
Der Anschluss an die Katharinenvorstadt sowie der Straße Im Weiler wird von der Stadt finanziert.

Stadtrat Sakellariou bedankt sich für die ausführliche Erläuterung und ist ebenfalls für eine ausführliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Ergänzend berichtet Oberbürgermeister Pelgrim, dass er zusammen mit Erstem Bürgermeister Klink bereits vor ca. 1,5 Jahren zu einem Gespräch beim Verkehrsministerium war, um die Entwurfsplanung sowie die Ausführungsplanung bzw. Umsetzung der Ausführungsplanung zu trennen. Da bis dato noch kein entsprechender Vertrag mit dem Land zustande kam, wurde kürzlich nochmals beim Land und Regierungspräsidium im Hinblick darauf nachgefragt, dass der Projektverantwortliche der Stadt, Abteilungsleiter Tiefbau Goisser, im Frühjahr 2021 in Ruhestand gehen wird. Stadträtin und Landtagsabgeordnete Niemann könne hier an entsprechender Stelle unterstützend tätig werden, da die Stadt das Projekt gerne vorher übergeben würde wollen.

- Stadtrat Reber verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Niemann stellt die Frage, ob in Zeiten der Klimakrise und neuer Mobilitätsentwicklung eine solche verkehrsbedeutende Baumaßnahme überhaupt noch zeitgemäß sei. Außerdem verbaue diese Planung die Zukunft für einen vernünftigen öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehr und gute Fußanbindung.

- Stadtrat Reber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Auf die Bitte von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt nach einer Tabelle mit einer systematischen Darstellung der abgeschlossenen Leistungsphasen sagt Oberbürgermeister Pelgrim abschließend eine historische Darstellung der Baumaßnahmen zu. Im Hinblick auf die Honorarleistungen des Büros Bung sollte allerdings ein Rechtsstreit vermieden werden, da das Büro einen Rechtsanspruch auf die erbrachten Leistungen habe.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 715.000,00 € werden überplanmäßig von der Maßnahme 18029 übernommen.
  1. Der Nachtrag Nr. 4 "Um-/Neuplanung Stützwand West" wird beauftragt.

  1. Der Nachtrag Nr. 8 "Sicherungsmaßnahme für die Unterfahrung Bahnanlage" wird bestätigt.

        (12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge