§ 198 - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 18. April 2021; ggf. Neuwahl am 02. Mai 2021 (Tischvorlage) (öffentlich)
Sachvortrag:
Für die am 18. April 2021 stattfindende Oberbürgermeisterwahl und eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am 02. Mai 2021 muss nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Ihm obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Es ist zweckmäßig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Fraktionslose bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu berücksichtigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzer auf sechs festzulegen. Von den Fraktionen und Fraktionslosen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:
Fraktion |
Beisitzer/in |
Stellvertreter/in |
B`90/Die Grünen |
Andrea Herrmann |
Monika Jörg-Unfried |
CDU |
Rosemarie Biedermann |
Josef P. Wagner |
SPD |
Rüdiger Schorpp |
Helmut Kaiser |
FWV |
Hartmut Baumann |
Michael Reber |
FDP |
Ruth Striebel |
Thomas Preisendanz |
Fraktionslos / sonstige |
Damiana Koch |
Ellena Schumacher-Koelsch |
Nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt stellt mit Interesse fest, dass Oberbürgermeister Pelgrim nicht als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag antreten möchte und somit eine Befangenheit seiner Person in diesem Fall nicht vorliege.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Für die Oberbürgermeisterwahl werden die o.g. Personen als Beisitzerin/Beisitzer bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter und Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses gewählt. Als Stellvertreterin des Vorsitzenden wird Frau Annette Wagenländer gewählt.
(einstimmig - 32)