§ 204 - Mitgliedschaft im Verein Packaging Valley Germany e. V. Waiblingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zweck des Vereins ist, als Kompetenzzentrum für den Verpackungsmaschinenbau und die Automatisierungstechnik Unternehmen dieser Branchen sowie jene die damit verbunden sind, zu unterstützen, zu vernetzen und unter der gemeinsamen Dachmarke „Packaging Valley Germany e. V.“ synergetisch zu verbinden.

Ordentliches Mitglied des Vereins können auch die Kommunen werden, in denen die Geschäftsstellen ansässig sind. Der Verein hat in Schwäbisch Hall eine Geschäftsstelle.

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt, Mitglied im Verein Packaging Valley Germany e. V. zu werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kommunen maximal 2.500 €/Jahr. Zusätzlich haben die Vertreter der Kommunen das Recht auf je einen Sitz im Vorstand.

Anlage: Satzung des Packaging Valley Germany e. V. Waiblingen

- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall wird Mitglied im Verein Packaging Valley Germany e.V. Waiblingen.
(30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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