§ 200 - Stadtbetriebe Schwäbisch Hall; hier: Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zum 31.12.2019 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die im § 16 Abs. 2 EigBG vorgeschriebene Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten konnte für das Jahr 2019 nicht eingehalten werden. Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren, die von den Stadtwerken nach dem Frischwassermaßstab erhoben werden, ist bei den Stadtbetrieben erst am 16.10.2020 eingegangen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte im Wirtschaftsjahr 2019
betriebliche Erlöse und Erträge von 9.169.036,52 €
und Aufwendungen in Höhe von 9.477.846,17 €
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von -308.809,65 €
Im Wirtschaftsplan war eine Unterdeckung von -56.700 € geplant. Das tatsächliche Ergebnis fällt höher aus.
Für das Betriebsergebnis 2019 waren folgende Gründe ausschlaggebend:
-
Die Erlöse/Erträge waren um 983 TEUR höher als geplant.
Die Schmutzwassergebühr war um 137 TEUR niedriger als der Planansatz. Die versiegelten Flächen der privaten Grundstückseigentümer waren größer als angenommen, die Niederschlagswassergebühr war um 144 TEUR höher als geplant. Der Kostenanteil für die Straßenentwässerung wurde mit der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2018 abgerechnet. Die Erstattung von 109 TEUR erfolgte im Wirtschaftsjahr 2019.
Für die Jahre 2016 und 2017 erfolgte eine Rückerstattung der Abwasserabgabe von 166 TEUR. Dies war im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen. Außerdem waren Gebührenausgleichsrückstellungen in Höhe von 1,67 Mio. EUR ergebniswirksam aufzulösen.
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Die Aufwendungen waren um 1,235 Mio. EUR höher als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen waren um 601 TEUR höher als geplant. Davon waren die größten Abweichungen von den Planansätzen bei der Entsorgung des Klärschlamms 263 TEUR, der Instandhaltung des Kanalnetzes 120 TEUR und den Stromkosten 129 TEUR zu verbuchen.
Die Personalausgaben lagen um 75 TEUR, die Abschreibungen um 175 TEUR und der Zinsaufwand um 353 TEUR unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren um 1,025 Mio. EUR höher als geplant. Dies lag vor allem an den Gebührenausgleichsrückstellungen die aufgrund der gebührenrechtlichen Ergebisermittlung für das Jahr 2018 in Höhe von 1,017 Mio. EUR neu zu bilden waren.Kostenüberdeckungen sind wegen der zwingenden Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Wirtschaftsjahr der Entstehung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation erfolgswirksam wieder aufzulösen. Dies muss nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
Die Rückstellungen haben sich im Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
|
Stand |
Auflösung |
Neue Rückstellung |
Stand |
|
01.01.19 |
2019 |
2019 |
31.12.19 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Schmutzwasser 2014 |
434.611,00 |
434.611,00 |
0,00 |
0,00 |
Schmutzwasser 2015 |
1.591.504,38 |
514.300,02 |
0,00 |
1.077.204,36 |
Niederschlagswasser 2015 |
346.476,59 |
118.624,77 |
0,00 |
227.851,82 |
Niederschlagswasser 2017 |
0,00 |
0,00 |
101.039,73 |
101.039,73 |
Schmutzwasser 2018 |
0,00 |
0,00 |
681.025,24 |
681.025,24 |
Niederschlagswasser 2018 |
0,00 |
0,00 |
234.519,35 |
234.519,35 |
Summe |
2.327.591,97 |
1.067.535,79 |
1.016.584,32 |
2.321.640,50 |
Vermögensplan
Im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2019 waren Investitionen in Höhe von 6,1 Mio. EUR geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 6.3 Mio. EUR
Für Erschließungsmaßnahmen waren 3,19 Mio. EUR geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 5,42 Mio. EUR. Die Erschließung des Baugebiets „Langäcker“ in Bibersfeld geht schneller voran als geplant. Der Planansatz lag bei 500 TEUR, an Ausgaben sind 1,77 Mio. EUR angefallen. Für das Baugebiet „Sonnenrain“ waren nur 100 TEUR vorgesehen, hier sind 992 TEUR angefallen. Für das Baugebiet „Wolfsbühl“ sind noch Ausgaben von 304 TEUR angefallen geplant waren die gesamte Investition bereits 2018. Die Erweiterung des Baugebiets „Hardt“ im Solpark und „In der Eich“ im Gründle in Hessental wurden vorgezogen dafür waren 442 TEUR zu verbuchen. Die Planansätze für den„Gewerbeparks West“ und das „Bahnhofsareal“ mussten nicht voll in Anspruch genommen werden.
Die Planansätze für Regenwasserbewirtschaftung, die Erweiterung und Erneuerung des Kanalnetzes sowie die gepanten Maßnahmen auf der Kläranlage wurden nicht ausgeschöpft, so dass der Wirtschaftsplan insgesamt nur geringfügig überschritten werden musste.
Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetiebsverordnung sind die Mittel für einzelne Vorhaben des Vermögensplans übertragbar und die Ansätze gegenseitig deckungsfähig.
Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Jahresergebnis bekannt.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)