§ 213/12 - Verschiedenes und Bekanntgaben: 12. Querdenker-Demonstration am 21.11.2020 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadträtin Schumacher-Koelsch möchte als Beobachterin der letzten Demonstration wissen, welche Auflagen für diese Demonstration gelten werden. Es wird die Frage gestellt, ob die Polizei bei den Maskenverweigerern bzw. bei Missachtung des Abstandes von 1,50 m eingreifen werde.

Fachbereichsleiterin Bürgerdienste und Ordnung Wagenländer informiert, dass 300 Personen zur Demonstration angemeldet sind und hierzu erst morgen ein Abstimmungsgespräch mit den Anmeldenden, der Polizei und der Versammlungsbehörde stattfinden werde.

Stadtrat Sakellariou bittet von Auflagen Abstand zu nehmen, die im Nachhinein möglicherweise von einem Gericht gekippt werden könnten.

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