§ 213/10 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Verschwiegenheitspflicht im Gemeinderat (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- Stadtrat Gehrke verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt gibt im Namen der CDU-Fraktion eine Stellungnahme zur Verschwiegenheitspflicht gemäß § 35 Abs. 2 GemO ab: „Die Mitglieder der CDU-Fraktion sichern die Verschwiegenheit ihrer Fraktion zu und bedauern das Durchbrechen einzelner Personen dieser Pflicht im Gemeinderat.“

Stadträtin Härterich verliest in diesem Zusammenhang für die CDU-Fraktion folgende Mitteilung: „Da sich die Fehler häufen, dass vermutlich Einzelpersonen die Gemeindeordnung missachten und Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen weiter geben und für ihre Zwecke nutzen, verlässt die CDU-Fraktion heute nach der öffentlichen Sitzung als Protest den Sitzungsraum.“

Auch Stadtrat Dr. Döring gibt für die FDP-Fraktion ebenfalls die Ehrenerklärung zur Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht nach der Gemeindeordnung ab und mahnt die journalistische Arbeit der Presse an. Er bittet um eine konstruktive Arbeit im Gremium und bittet die CDU-Fraktion, ihre Entscheidung zu überdenken.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die städtische Pressestelle in diesem Fall den Presserat in Form einer förmlichen Beschwerde in das Verfahren einbeziehen werde.
Es wird in Bezug auf die Beschlussfähigkeit des Gremiums ebenfalls an die CDU-Fraktion appelliert, der nichtöffentlicher Sitzung beizuwohnen. Alternativ müsse er Eilentscheidungen treffen.

Meine Werkzeuge