§ 136 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1211-03, „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hintere Teile Gailenkirchen“; hier: Aktualisierte Planungsermächtigung - Wechsel des Vorhabensträgers (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Reber rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

In der Gemeinderatssitzung am 06.02.2020 (§ 16, öffentlich) wurden die Stadtwerke ermächtigt ein Bauleitplanverfahren in Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem privaten landwirtschaftlichen Flurstück 1993 in Gailenkirchen mit der Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage durchzuführen.

Da sich das Vorhaben in einem Regionalen Grünzug befindet, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung vom Regionalplan notwendig. Ein Abstimmungsgespräch mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken am 18.06.2020 hat nun ergeben, dass es für die notwendige Alternativenprüfung sinnvoll ist, dass der Landwirt als Vorhabenträger auftritt, weil in diesem Fall nur dessen eigene Flächen in die Prüfung einfließen müssen. Bei den Stadtwerken müsste das gesamte Versorgungsgebiet untersucht werden.

Deshalb ist ein Wechsel des Vorhabenträgers erforderlich. Dies ist nach § 12 Satz 5 BauGB möglich, wenn weiterhin gewährleistet ist, dass die Durchführung des Vorhabens nicht gefährdet ist. Die Verwaltung sieht im Wechsel keinen Nachteil im Hinblick auf die Realisierung der Planung Freiflächen-Photovoltaikanlage. Aus diesem Grund wird  vorgeschlagen dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen.

Neuer Vorhabenträger wird mit Schreiben der Stadtwerke Schwäbisch Hall vom 23.06.2020 (Anlage 1) der Grundstückseigentümer Herr Michael Reber, Gailenkirchen.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat diese Sitzungsvorlage am 02.07.2020 vorberaten und mehrheitlich zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Stadtwerke Schwäbisch Hall auf Wechsel des Vorhabenträgers Herrn Michael Reber, Gailenkirchen
Anlage 2: Lageplan geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Dem Antrag der Stadtwerke Schwäbisch Hall vom 23.06.2020 auf einen Wechsel des Vorhabenträgers Herrn Michael Reber, Gailenkirchen, wird stattgegeben.
(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen - Stadtrat Reber wegen Befangenheit abgetreten)

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