§ 76 - Renaturierung Kocher, Fischaufstiegsanlage und Promenade am Loughboroughweg; hier:- Information über Änderung im Termin- und Bauablauf; - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel; - Beschluss über die Ausschreibung von Bauleistungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. GR vom 25.05.2020

Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dem Gesetz zur Ordnung des Wasser­haushaltes (WHG) sind die oberirdischen Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für den Kocher in Schwäbisch Hall, wo durch das Dreimühlenwehr an der Salinenstraße der ökologische Austausch der Arten und die entsprechenden Lebensräume unterbrochen sind. Die Bestandserhebung der WRRL weist den Kocher in Schwäbisch Hall als erheblich veränderten Gewässer­abschnitt aus. Die EU hat im Bewirtschaftungsplan der WRRL den Planungsabschnitt in Schwäbisch Hall als Einzelmaßnahme (MaDok-ID 4312 Kocher 85.649D) bezeichnet.

Im Dezember 2015 beschloss der Gemeinderat einstimmig, für Revitalisierungs- und Gestaltungsmaßnahmen einschließlich einer Fischaufstiegsanlage im Bereich Weiler­wiese die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu beauftragen, die wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen sowie einen Förderantrag gemäß Förderrichtlinie Wasser­wirtschaft beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Gleichzeitig wurde die Maß­nahme unter den Vorbehalt einer Förderzusage gestellt.

Am 08.08.2019 überbrachte Umweltminister Franz Untersteller der Stadt Schwäbisch Hall den bereits mit Schreiben vom 13.06.2019 angekündigten Zuwendungsbescheid für den Bau einer Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr am Kocher. Die Zuwendung beträgt 1.669.700,00 €, das sind 85% der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1.964.332,54 €.

Bereits zuvor war mit dem Regierungspräsidium Stuttgart vereinbart worden, dass der Landesbetrieb Gewässer die Maßnahmen zur Umgestaltung des Kochers unterhalb des Lappeenrantasteges bis zur Friedensbrücke in eigener Zuständigkeit und auf eigene Rechnung durchführt.

Aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung beschloss der Gemeinderat am 24.07.2019 (§ 215, öffentlich) einstimmig, die Gesamtmaßnahme „Renaturierung Kocher“ mit dem Regierungspräsidium umzusetzen. Das Planungsbüro Geitz und Partner wurde mit der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe beauftragt. Diese ist nun abgeschlossen.

Kosten

Im Folgenden werden die Kosten aus dem Beschluss des Gemeinderats vom 24.07.2019 mit der Kostenfortschreibung auf Grundlage der aktuellen Kostenbe­rechnung vom 06.05.2020 dargestellt:

Kosten Stadt - Renaturierung Kocher

Betrag

(gerundet, brutto - gem. Sitzungsvorlage 24.07.2019

Betrag

(gerundet, brutto - gem. Kostenberechnung 06.05.2020)

1. Gesamtkosten „Fischtreppe“

2.600.000 €

2.920.000 €

2. Gesamtkosten „Gewässererlebnis“

300.000 €

200.000 €

3. Gesamtkosten Stadt „Renaturierung Kocher“

2.900.000 €

3.120.000 €

 

Einnahmen Stadt - Renaturierung Kocher

Betrag

(gerundet, brutto - gem. Sitzungsvorlage 24.07.2019)

Betrag

(gerundet, brutto)

1. Zuwendung Land „Fischtreppe“
    (rd. 85 % der förderfähigen Aufwendungen)

1.730.000 €

1.696.700 €

2. Einnahmen HGE (Ökopunkte)
    (gem. GR-Beschluss vom 15.03.2017)

180.000 €

180.000 €

3. Einnahmen Stadtwerke

205.000 €

205.000 €

4. Förderung Glücksspirale

85.000 €

-

5. Rückerstattung RP Planungskosten LP 1-5

-

85.000 €

6. Kostenbeteiligung Ausweichparkplätze

-

40.000 €

6. Einnahmen Stadt „Renaturierung Kocher“

2.200.000 €

2.206.700

- abzgl. Gesamtkosten
  (vgl. Tabelle Kosten)

2.900.000 €

3.120.000 €

7. Anteil Eigenmittel Stadt

700.000 €

940.300 €


Gegenüber der Aufstellung in der Sitzungsvorlage 24.07.2019 haben sich bis heute folgende Änderungen im Bereich der Kosten- und Einnahmesituation ergeben:

Bei der Position „Fischtreppe“ gab es im wesentlichen eine Kostenerhöhung aufgrund der endgültigen Abgrenzung der Leistungsbereiche zwischen Stadt und Regierungspräsidium. Im Wasserrechtsverfahren waren der Bau der Fischaufstiegsanlage und die naturnahe Umgestaltung des Kochers noch als ein Gesamtprojekt angelegt. Erst nach der Plangenehmigung wurde vom Land BW festgelegt, dass die Maßnahmen am Kocher unterhalb des Dreimühlenwehrs zu 100% vom Land übernommen werden sollen. Im Zuge der weiteren Planung wurden die Leistungsbereiche genau abgegrenzt. Der vormals der RP-Maßnahme zugeordnete Vorlandabtrag am rechten Ufer im Bereich des Lappeenrantasteges wurde funktional der Fischaufstiegsanlage zugeschlagen, da dieser für die Auffindbarkeit der Fischaufstiegsanlage notwendig ist. Diese exakte Abgrenzung konnte erst nach der letzten gemeinsamen Besprechung am 24.01.2020 festgelegt werden und wurde dann in der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung umgesetzt. Die Aufnahme der Vorlandabsenkung hat eine Kostenerhöhung von rund 145.000 € zur Folge.

Dem stehen weniger Einnahmen als geplant gegenüber aufgrund der geringeren förderfähigen Aufwendungen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung die genaue Abgrenzung der Leistungsbereiche noch nicht endgültig geregelt war. Der Abtrag des Vorlandes war in der Kostenberechnung, die dem Förderantrag zugrunde lag, nicht berücksichtigt. Der Fördergeber beim Regierungspräsidium Stuttgart hat daher die Möglichkeit der Genehmigung eines begründeten Erhöhungsantrages in Aussicht gestellt, allerdings erst nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses. Die weiteren Eigenmittel können nach Auskunft des Landratsamts als Ökopunkte in Aussicht gestellt werden.

Eine Kostenerhöhung von ca. 100.000 € ergibt sich durch die Notwendigkeit einer Baustelleneinrichtung (Lagerplatz) an der Neumäurerstraße auf einer Fläche, die aktuell verpachtet ist. An den Kosten für die Erstellung von Ausweichparkplätzen beteiligt sich der Pächter allerdings mit 40.000 €.

Im weiteren Sachvortrag wird noch auf die Notwendigkeit einer veränderten Baustellenzufahrt für die Fischtreppe eingegangen. Durch die Verlegung der Zufahrt sind Mehrkosten von rund 43.000 € zu erwarten.

Schließlich wurde eine Baukostensteigerung seit der letzten Kostenfeststellung vor zwei Jahren von rund 85.000 € auf die Gesamtmaßnahme berücksichtigt.

Um diese Kostensteigerung zu kompensieren wurden bereits Einsparpotenziale in der Planung geltend gemacht, welche in der Gesamtbetrachtung als vertretbar erscheinen. Unter anderem können durch den Verzicht auf die Kopfbalken auf den Spundwänden (Kaschierung der sichtbaren Spundwandenden) rund 50.000 € eingespart werden.

Da die anvisierte Förderung der bewusstseinsbildenden Maßnahmen „Gewässererlebnis“ nach intensiver Prüfung bei unterschiedlichen Förderstellen zur Zeit nicht möglich ist, wurde die Planung auf die wesentlichen Bestandteile gekürzt und auf die nördliche Aussichtsterrasse an der Promenade (Lernort 3) verzichtet. Dadurch reduzieren sich die Kosten auf 200.000 €.

Nach Abzug aller Einnahmen einschließlich der Rückerstattung von Planungskosten durch das RP erhöhen sich die Eigenmittel der Stadt auf rund 940.300 €. Hiervon sind bereits 376.258,43 € ausgegeben oder in Aufträgen gebunden, überwiegend für bereits erbrachte oder in Arbeit befindliche Planungsleistungen.

Aktuell stehen auf der Maßnahme noch 2.243.200 € freie Mittel zur Verfügung. Insgesamt werden noch Baukosten in Höhe von 2.466.200 € (brutto) inkl. Nebenkosten erwartet. Um die Ausschreibung für die Bauleistungen veröffentlichen zu können, müssen daher 223.600 € überplanmäßig auf der Maßnahme 16029 bereitgestellt werden. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses wird sich die Verwaltung um eine Aufstockung der Fördermittel bemühen.

Ökopunkte

Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen sogenannte Ökopunkte, die der Stadt angerechnet und für die Kompensation von Eingriffen im Stadtgebiet herangezogen werden können. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt wurden bereits die Eingriffe mehrerer Baugebiete in Natur und Landschaft durch den vorgesehenen Bau einer Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr rechnerisch „ausgeglichen“.

Übersicht der Ökopunkte durch das Projekt Naturnahe Umgestaltung des Kochers gemäß vertraglichen Vereinbarungen und dem Maßnahmenblatt des Büros stadt­landingenieure vom 27.02.2020:

Fischaufstieg mit angrenzender Gewässerumgestaltung

1.248.090 ÖP

312.022 €

Sonnenrain 2. Teilbereich

660.378 ÖP

165.095 €

Bahnhofsareal Teil Süd

7.797 ÖP

1.949 €

OD - B14/19 Johanniterstraße 1. Änderung Weilerwiese (Ärztehaus)

96.516 ÖP

24.129 €

Solpark - Änderung Stauffenbergstraße

3.005 ÖP

751 €

Solpark - Alfred-Leikam-Straße

451.963 ÖP

115.991 €

Summe verwendete Ökopunkte

1.219.659 ÖP

304.915 €

Verbleibende Ökopunkte

28.431 ÖP

7.708 €

Ohne die Maßnahme wären die oben genannten Bebauungspläne förmlich zu ändern und der Ausgleichsbedarf mit entsprechendem Mitteleinsatz an anderer Stelle im Stadtgebiet durchzuführen. Für das Bebauungsgebiet Sonnenrain würde dies bspw. die Inanspruchnahme von einem weiteren Hektar Ackerland bedeuten.

Da es sich bei der Fischaufstiegsanlage um eine ökologische Aufwertung handelt, die nicht berechnet werden kann, wird der Eigenmittelanteil der Stadt an den Baukosten in Ökopunkte umgerechnet. Eine Erhöhung der Baukosten, wie vorab beschrieben, wird daher auch zu einer Erhöhung der Ökopunkte führen. Die dargestellte Tabelle dient daher zunächst als Orientierung und wird im Zuge anhand der endgültigen und nicht geförderten Baukosten berechnet.

Änderungen im Termin- und Bauablauf

Um die Maßnahme für die direkt Betroffenen so verträglich wie möglich zu gestal­ten, wurde im Zuge der Vorbereitungen der Bauablauf mit den Grundstückseigen­tümern, Pächtern und angrenzenden Nachbarn abgestimmt. Insbesondere das Ringhotel Hohenlohe ist von dem Baustellenbetrieb stark betroffen. Daher wird bereits in der Ausschreibung auf das Ruhebedürfnis der dortigen Hotelgäste einge­gangen und Termine und Uhrzeiten für die störenden Bauarbeiten festgelegt.

Aufgrund der aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der Hotelbetrieb des Ringhotels Hohenlohe ausgesetzt, was für den Betrieb noch unab­sehbare wirtschaftliche Folgen haben wird. Es wird befürchtet, dass die Wieder­eröffnung des Hotelbetriebs und der Baubeginn zur Erstellung der Fischaufstiegs­anlage terminlich zusammenfallen. Aufgrund der Fristen aus dem Förderantrag und der Verflechtung mit der Gewässerumgestaltung des Regierungspräsidiums zwischen Lappeenrantasteg und Friedensbrücke, ist eine wesentliche Verschiebung des Baubeginns wegen terminlicher, ökologischer und auch bautechnischer Abhängigkeiten nicht möglich.

Die Bauverwaltung hat nach erneuten Abstimmungsgesprächen mit der Geschäfts­führung des Ringhotels Hohenlohe zugesichert, alternative Möglichkeiten zur Andienung der künftigen Baustelle und der Baustelleneinrichtung (Anlage 2) im direkt angrenzenden Weilergarten zu prüfen. Ziel hierbei war es die Einschränkun­gen für den Hotelbetrieb auf eine Mindestmaß zu reduzieren. Nach intensiver Prüfung mit dem planenden Büro Geitz & Partner konnte eine Alternative gefunden werden, die weiterhin eine zügige Umsetzung der Maßnahme „Fischaufstieg“ gewährleistet.

Nach Abwägung wesentlicher Belange wie Arbeitssicherheit, Kostenentwicklung, Lärmbeeinträchtigungen, Bauablauf, Stoffkreisläufe, etc. wird nunmehr eine Haupt­andienung der Baustelle von der Johanniterstraße über die derzeitige Baustraße am Kocher und die im Bau befindliche Promenade am Loughboroughweg zum Fußweg unterhalb des Ringhotels Hohenlohe priorisiert (Anlage 3). Der dortige Fußweg würde für die entsprechenden Belastungen ertüchtigt, was auch der Nutzung als Feuerwehrzufahrt dienlich ist. Anders als die bisherige Planung würde diese Trassierung den Haupteingangsbereich des Hotels an der Straße Weilertor und den an das Hotel angrenzenden Weilergarten wesentlich vom Baubetrieb entlasten. Die notwendigen, umfangreichen Baustoff- und Aushubtransporte würden nicht, wie ursprünglich geplant, über die Straße Weilertor, sondern über die derzeitige Baustraße entlang des Kocherufers erfolgen.

Bei einem solchen Szenario kann allerdings die aktuell im Bau befindliche Prome­nade am Solebad nicht im Sommer 2020 fertiggestellt und für den Fußgänger- und Radverkehr bereitgestellt werden. Die Fertigstellung müsste auf Sommer 2021 verschoben werden. Die Fertigstellung des Aussichtsdecks und des Sichtschutzzauns am Solebad bis Juli diesen Jahres wären jedoch möglich. Eine Nutzung des neuen Aussichtsdecks zur Information der Bürgerschaft über die gesamte Baumaßnahme der Fischaufstiegsanlage soll mit der ausführenden Firma geprüft werden. Weiterhin wäre die von den Stadtwerken anvisierte Sanierung der Außenanlagen des Solebades inklusive der Bereiche des Haupteinganges weiterhin möglich. Auf ganzer Länge zwischen dem Lappeenrantasteg und dem Weilergarten würde ein Schutzzaun zum Staubschutz angebracht und weitere staubmindernde Maßnahmen umgesetzt um die Beeinträchtigungen gegenüber der angrenzenden Bebauung (Qmedico, Solebad, Ringhotel Hohenlohe) so gering als möglich zu halten.

Die mit dem Bau der Promenade beauftragte Firma Gebrüder Eichele aus Untergröningen ist über die derzeitigen Planungen und über die Bauunterbrechung informiert und hat keine Bedenken angemeldet. Sowohl das mit der ökologischen Baubegleitung der Maßnahmen am Kocher beauftragte Büro stadtlandingenieure, als auch das mit den SiGeKo-Leistungen an der Promenade beauftragte Ingenieurbüro Riker+Rebmann tragen die Baustraßenänderung mit. Nach Zustimmung wird die Verwaltung die Änderung der Baustrassenführung mit der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt abstimmen und mit dem beteiligten Landesbetrieb beim Regierungspräsidium vertraglich vereinbaren.

Fristen und Dringlichkeit

Gemäß Zuwendungsbescheid vom 01.07.2019 ist mit dem Vorhaben bis zum 01.09.2020 zu beginnen. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungverträge abgeschlossen sind.

Während eine Fristverlängerung durch das RP nicht ausgeschlossen ist, drängt weit mehr der Umstand, dass bei den Baumaßnahmen die Schonfristen für geschützte Fischarten zu beachten sind. Sollte ein Baubeginn im September nicht erreicht werden, würde sich dieser auf frühestens Ende März 2021 verschieben. Dies hätte gravierende Auswirkungen im Bauablauf auch für die Fertigstellung der Promenade, die sich auf Sommer 2022 verschieben würde, sowie die Fertigstellung des Teiles der Freizeitanlage Weilerwiese im Bereich des Anschlusses an den Kocher-Jagst-Radweg. Zudem müssten die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Gewässer angepasst und deren Kostentragung innerhalb des Regierungspräsidiums haushalterisch geändert werden. Um einen dringend erforderlichen Baubeginn noch im September zu ermöglichen, müsste die Arbeitsvergabe durch eine Eilentscheidung der Verwaltungsspitze erfolgen.

 

 

Erster Bürgermeister Klink verweist auf die umfangreiche Vorberatung, fasst diese Informationen zusammen und erläutert im Detail die Veränderungen in der Sitzungsvorlage (fett) zum vorangegangen Gemeinderat am 25.05.2020 (§ 92, nichtöffentlich).

Stadtrat Gehrke fragt, warum die Kostenerhöhung von ca. 100 T€ für eine Baustelleneinrichtung im Sinne eines Lagerplatzes erforderlich sei und ob eine Einrichtung auf städtischem Gelände, wie das der Auwiesen nicht kostengünstiger sei.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass der Bedarf an möglichst ortsnahen Zwischenlagerflächen, insbesondere für Schüttgüter, notwendig sei. Durch den dafür vorgesehenen Lagerplatz entfiele der logistische Aufwand, die großen Mengen an Stein- und Geröllmassen durch den öffentlichen Raum an entfernteren Lagerplätzen umzuschlagen. Die Anregung werde jedoch aufgegriffen und geprüft.

Stadtrat Rempp hat als Mitglied im Fischzuchtverein trotz mehrfachen Lobes des Projektes in den vorangegangen Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen Zweifel an der ökologischen Aufwertung des lokalen Gewässers. An der Gesamtmaßnahme werde die Hochwassertauglichkeit in Frage gestellt. Es werden Probleme, wie die Verlandung an der Insel oder Ausspülen von Rinnen gesehen. Mit dem Investitionsposten von Seiten der Stadt könne auch an anderer Stelle nachhaltig ökologisch ausgerichtet investiert werden. Außerdem stünde die Kohlenstoffdioxid-Emission durch die großen benötigten Betonmengen in Zeiten des Klimawandels nicht im Verhältnis zum ökologischen Mehrwert zur Durchgängigkeit des Gewässers. Wandernde Fischarten, wie sie im Kocher vorkämen, fänden andere Wege.

Stadträtin Herrmann knüpft an ihre Aussage im Gemeinderat am 25.05.2020 (§ 92, nichtöffentlich) an und ist der Auffassung, dass mit wenig Eigenmitteln, einer hohen Förderung ein großer Mehrwert für die Stadt entstehe.

Auch Stadtrat Dr. Döring spricht sich für die Umsetzung aus, die Thematik sei im Gremium ausreichend beraten worden und die Verwaltung habe auf Einwendungen, Hinweise und Wünsche umfassend Rücksicht genommen.

Stadtrat Sakellariou schließt sich seinem Vorredner an und hebt zudem die Wichtigkeit der Ökopunkte für die Kompensation von Eingriffen im Stadtgebiet zur Wohnraumschaffung hervor.

Beschluss:

  1. Den Änderungen im Termin- und Bauablauf wird zugestimmt.
     
  2. Auf der Maßnahme 16026 „Renaturierung Kocher“ werden 223.600 € zusätzlich bereitgestellt.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen zum Bau der Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr gemeinsam mit der Maßnahme des Regierungspräsidiums öffentlich auszuschreiben. Aufgrund terminlicher Einschränkungen wird die Vergabe der städtischen Maßnahme im Zuge einer Eilentscheidung durch die Verwaltungsspitze durchgeführt.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt eine Verschiebung der festgesetzten Frist des Baubeginns auf 30.09.2020 zu beantragen.

(34 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

Meine Werkzeuge