§ 85/8 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Hochschulcampus Schwäbisch Hall: Vertragsverlängerung; hier: Bekanntgabe der Zuschussgewährung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass im Zuge der Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Betrieb des Campus Schwäbisch Hall zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Hochschule Heilbronn und der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall bis 2034, die Bausparkasse Schwäbisch Hall ab dem Jahr 2024 fortfolgende die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 85 T€ zugesichert habe.

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