§ 31/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Zustand der Ab-/Schmutzwasserwasserkanäle sowie zur Kapazitätslage der Kläranlagen in Schwäbisch Hall - Anfrage CDU-Fraktion (StRäte Reber und Westerholt) vom 28.01.2020/ Antwort der Verwaltung vom 11.02.2020 - (öffentlich)
Sachvortrag:
Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.01.2020: siehe Anlage
- Antwort der Verwaltung -
Die Stadtbetriebe Schwäbisch Hall - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nimmt, bezugnehmend auf das Schreiben der CDU-Fraktion vom 28.01.2020, wie folgt Stellung:
1. Wann wurde zuletzt eine Bedarfsüberprüfung der genannten Kläranlagen durch-geführt und mit welchem Ergebnis?
Die Stadt Schwäbisch Hall betreibt drei Kläranlagen (KA Vogelholz, Sulzdorf und Tüngental), in denen die Abwässer der angeschlossenen Stadt- bzw. Ortsteile gereinigt werden. Die Zu- und Ablaufwerte für bestimmte Parameter werden zur Überwachung der Reinigungsleistung kontinuierlich überprüft. Einmal jährlich wird die tatsächliche Belastung ermittelt, aus der dann ein evtl. erforderlich Ausbaubedarf resultiert. Aktuell wird derzeit die Genehmigungsplanung für den Ausbau der KA Vogelholz ausgearbeitet; hier soll die Kapazität von 85.000 EW auf 120.000 EW erweitert werden. Für die KA Sulzdorf besteht aktuell kein Bedarf, die KA Tüngental wird in den nächsten Jahren aufgelassen.
2. Wie erfolgt die Kapazitätsprüfung und Planung der Kläranlagen im Zuge der Ausweisung von neuen Wohn- und/oder Gewerbegebieten im gesamten Einzugsbereich?
Die Stadt Schwäbisch Hall ist zum Führen eines allgemeinen Kanalisationsplanes (AKP) verpflichtet. Dieser beinhaltet sowohl eine hydraulische als auch schmutz-frachtbezogene Berechnung des gesamten Kanalnetzes incl. Zufluss der Kläranlagen. Dieser ist in einem Turnus von ca. zehn Jahren zu aktualisieren. Bei den Berechnungen gehen die entsprechenden Flächennutzungspläne mit ein, der AKP selbst ist in eine Bestands- und eine Prognoseberechnung (Zeitraum ebenfalls zehn Jahre) aufgeteilt.
3. An wieviel Tagen/Stunden in den vergangenen fünf Jahren musste Schmutzwasser aus der Kanalisation an den Kläranlagen wegen mangelnder Aufnahmekapazität der genannten Kläranlagen vorbei abgeleitet werden?
Kläranlagen sind auf einen festgelegten Bemessungszufluss ausgelegt der, um die Reinigungsleistung nicht zu beeinträchtigen, nicht überschritten werden darf. Aus diesem Grund sind den Kläranlagen im gesamten Kanalnetz Sonderbauwerke (Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle, Regenauslässe,...) vorgeschaltet, die den Abfluss regeln. Bei Regenereignissen wird dort das Mischwasser zwischengespeichert und später ins Kanalnetz zurück geleitet. Sind die Becken voll, wird das dann stark verdünnte Abwasser in die nächste Vorflut abgeleitet. Eine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Abschlagsereignisse bestand bisher nicht, weshalb uns dazu keine Daten vorliegen. Eine Messung der Anzahl der Ereignisse wird jedoch ab 2023 Pflicht, weshalb der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung derzeit die Becken mit Messtechnik nachrüstet.
4. Liegen Erkenntnisse vor, welche Nährstofffrachten (Nitrat, Phosphat etc.) jährlich von den Kläranlagen in Oberflächengewässer (geklärt und/oder ungeklärt) eingeleitet werden?
Die Reinigungsleistung für die Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)*, Stickstoff (N) und Phosphor (P) betragen für die Anlagen
KA Vogelholz: CSB 97 %, N 87 %, P 96 %
KA Sulzdorf: CSB 96 %, N 76 %, P 92 %
KA Tüngental CSB 96 %, N 65 %, P 54 %
Die unterschiedlichen Reinigungsleistungen der Anlagen für die Parameter N und P resultieren aus den für kleinere Anlagen entsprechend niedrigeren Anforderungen.
Dies bedeutet für die KA Vogelholz eine jährliche Fracht (Zahlen von 2019) von ca. 150.000 kg CSB, 54.000 kg N und 2.100 kg P. Für die kleineren Anlagen liegen die Jahressummen nicht vor, können aber gerne bei Bedarf nachgereicht werden.
* Über den CSB wird der Anteil Kohlenstoff im Abwasser ermittelt. Der Parameter selbst gibt an, wie viel Sauerstoff zur Oxidation (Veratmung) des Kohlenstoffes benötigt wird.
5. Wann wurden die Abwasserkanäle im gesamten Stadtgebiet zuletzt auf Schäden und Undichtigkeiten geprüft und mit welchem Ergebnis?
Die Kontrolle der öffentlichen Abwasserkanäle ist in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg geregelt. Diese sieht für Misch- und Schmutzwasserkanäle eine Überprüfung in einem Abstand von zehn Jahren vor, bei Regenwasserkanälen 15 Jahre. Die Untersuchungen werden mittels Kamerabefahrung durchgeführt. Der Auswertung der optischen Überprüfung folgt dann ein Sanierungskonzept, in dem die Schäden entsprechend saniert bzw. repariert werden.
6. Gab es Fälle in denen Abwässer aus dem Kanalsystem im Stadtgebiet auf freier Strecke ausgetreten sind und landw. Flächen oder Oberflächengewässer kontaminiert haben?
Dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sind keine Fälle bekannt.
Von der Stellungnahme der Verwaltung zur CDU-Anfrage vom 28.01.2020 wird Kenntnis genommen.