§ 177 - Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung; hier: Vergabe der Lieferung des Beleuchtungsmaterials (öffentlich)
Sachvortrag:
Die städtische Straßenbeleuchtung umfasst ein sehr großes Beleuchtungsnetz. In der Stadt und den Stadtteilen sind ca. 7.645 Straßenbeleuchtungsmasten installiert. Zur Zeit wird die Straßenbeleuchtung im Wesentlichen mit Quecksilberdampflampen (HQL 80 Watt) betrieben.
Nach der EU-Energieeffizienzrichtline dürfen diese wegen ihrer schlechten Energieeffizienz ab dem Jahr 2015 nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Der FB Planen und Bauen hat im Herbst 2012 gemeinsam mit dem Energiebeauftragten und dem EB Werkhof eine umfangreiche Bemusterung mit verschiedenen Leuchten-Modellen an zwei Teststrecken durchgeführt. Im Hinblick auf die gestalterischen Aspekte, die Energieeffizienz und die Montage- bzw. Unterhaltungsfreundlichkeit wurden drei Leitfabrikate festgelegt und öffentlich ausgeschrieben.
In den Jahren 2012 und 2013 wurde begonnen, die Straßenbeleuchtung energetisch mit LED-Lampen (Siteco SL 10 Micro) zu erneuern. Es wurden 565 Leuchten ausgetauscht. Für diese Leuchten wurde eine Energieersparnis von 80 % ermittelt. Die neuen LED-Lampen haben sich bewährt und sind sehr wirtschaftlich. Die Amortisationszeit liegt unter fünf Jahren. Um die Lagerhaltung gering zu halten, wurden diese LED-Lampen beim aktuellen Vergabeverfahren als Leitfabrikat berücksichtigt.
Mit der Sanierung der Straßenbeleuchtung ist auch eine grundlegende Verbesserung der technischen Infrastruktur der gesamten Installation verbunden. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Potentiale genutzt werden, um im nächsten Schritt eine zentrale Kontrolle bzw. Steuerung der Straßenbeleuchtung zu installieren. Üblicherweise werden solche Kontrollmechanismen bei den Stadtwerken aufgebaut. Damit kann gewährleistet werden, dass die Stadtwerke bzw. der Werkhof unmittelbar nach dem Ausfall von Beleuchtungseinrichtungen die erforderlichen Informationen erhalten und somit zeitnah eine Instandsetzung sichergestellt werden kann. Diese Steuerungstechnik ist jedoch mit den gegenwärtigen Haushaltsmitteln noch nicht finanziert. Sie wird im kommenden Haushaltsjahr eingerichtet werden.
a.) Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Vier Bieter reichten ein Hauptangebot mit dem Leitfabrikat ein. Weitere vier Bieter haben ein Nebenangebot mit eigenen Fabrikaten vorgelegt. Die Nebenangebote waren nicht mit dem Leitfabrikat vergleichbar und mussten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden.
Das preisgünstigste Angebot für die Lieferung wurde von der Fa. Fischer-Zander zum Angebotspreis von 651.444,68 € (brutto) vorgelegt.
Die Montageleistungen werden vom EB Werkhof durchgeführt (1.350 Leuchten EP.: 70,00 € /Stck.). Die Montagekosten betragen 94.500 €.
b.) Straßenbeleuchtung Schafbrunnenweg
Vier Bieter reichten ein Hauptangebot mit dem Leitfabrikat ein. Die drei Nebenangebote konnten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gewertet werden. Das preisgünstigste Angebot für die Lieferung wurde von der Fa. Fischer-Zander zum Angebotspreis von 35.823,17 € (brutto) vorgelegt
Die Montageleistungen werden vom EB Werkhof durchgeführt (61 Leuchten EP.: 70,00 € /Stck.). Die Montagekosten betragen ca. 4.270 €.
Die finanziellen Mittel stehen bei der Maßnahme 14070 zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt separat.
c.) Straßenbeleuchtung Rad-Gehweg L 1060 Bühlertalstraße
Vier Bieter reichten ein Hauptangebot mit dem Leitfabrikat ein. Die drei Nebenangebote konnten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gewertet werden. Das preisgünstigste Angebot für die Lieferung wurde von der Fa. Fischer-Zander zum Angebotspreis von 25.777,78 € (brutto) vorgelegt
Die Montageleistungen werden vom EB Werkhof durchgeführt (35 Leuchten EP.: 70,00 € /Stck.). Die Montagekosten betragen ca. 2.450 €.
Die finanziellen Mittel stehen bei der Maßnahme 14074 zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt separat.
Finanzierung der Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Die auf Produkt 54100000, Sachkonto 42120000, Kostenstelle 954100003 noch vorhanden Mittel werden für die Aufrechterhaltung der laufenden Straßenunterhaltung benötigt und stehen daher für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nicht zur Verfügung.
Für die Maßnahme wurde ein Zuschussantrag über 200.000 € gestellt. Die Zuschusszusage liegt noch nicht vor, aber der Zuschussgeber hat der Baufreigabe schon zugestimmt.
Die Finanzmittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Montagekosten in Höhe von 94.500 € werden beim Produkt 54100000, Sachkonto 4210500, Kostenstelle 9541000003 finanziert. Mittel stehen dort zur Verfügung.
Die Vergabeunterlagen wurden vom FB Revision geprüft; es gab keine Einwendungen.
Anlage: Übersichtsplan
Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)
Beschluss:
1. Der Vergabe für die Lieferung des Straßenbeleuchtungsmaterials an die Fa. Fischer-Zander wird zugestimmt.
2. Der Arbeitsvergabe der Montagearbeiten an den EB Werkhof wird zugestimmt.
3. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 651.444,68 € werden bereitgestellt.
4. Der Lieferauftrag wird an die Fa. Fischer-Zander erteilt.
(einstimmig - 32 -)