§ 116/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Stiftung "Der Hospital zum Heiligen Geist"; hier: Haushaltserlass des Regierungspräsidiums (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass mit Erlass vom 15.04.2014 des Regierungspräsidiums Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt wurde.
In der Haushaltssatzung wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 2.799.000 € festgesetzt. Die Kredite für die Objekte Fässlesbrunnen und Aschenhausweg 43 sollten nach der Planung insgesamt im Jahr 2014 aufgenommen werden (Zweijahresplanung).
Die Bauphase und damit die Investitionsausgaben erstrecken sich auf die Jahre 2014 und 2015. Vom RP wurde nun lediglich Kreditaufnahmen in Höhe von 2.159.500 € genehmigt. Dies entspricht der Summe der veranschlagten Investitionen im Jahr 2014.

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