§ 13/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Renovierung des Kirchturms in Tüngental (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 16.12.13, § 276/2

Stadtrat Dr. Pfisterer regt an, die Vertreter des Landesdenkmalamtes in einer der nächsten Sitzungen des BPA einzuladen. Im Rahmen der Sanierung des o. g. Kirchturms kam auf, dass es Fördermittel nur gibt, wenn das sichtbare Fachwerk entfernt wird bzw. unter dem Material verschwindet.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass über Fördertatbestände die Energieverantwortlichen entscheiden; dies sind nicht die Vertreter des Landesdenkmalamtes. Aufgrund der Darstellung/ Nicht-Darstellung von Fachwerk in den verschiedensten Epochen wird das Denkmalamt hierzu keine Aussage treffen. Eine Einladung der Vertreter des Landesdenkmalamtes wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergiebig sein.
In der Innenstadt muss man sich im Rahmen der Innenstadterhaltungssatzung durchaus über den Erhalt von Fachwerken Gedanken machen. Es gilt zu überlegen, auf welchem Weg ein „Kulturdenkmalschutz“ eingeführt werden kann, da die Innenstadt von Schwäbisch Hall insbesondere von imposanten Fachwerk-Gebäuden geprägt ist.

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