§ 276/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Renovierung des Kirchturms in Tüngental (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR 18.11.13, § 253/1

Es scheint sich nun abzuzeichnen, dass das Fachwerk des Kirchturms in Tüngental nicht erhalten wird. Stadtrat Dr. Pfisterer regt an, darüber nachzudenken, ob nicht auch für die Teilorte Erhaltungssatzungen erlassen werden sollten.

Dies wird Stadtrat Dr. Graf von Westerholt abgelehnt, da der Erlass einer Erhaltungssatzung nicht nur Mitspracherecht der jeweiligen Organe (Ortschaftsrat) bedeutet, sondern auch ein Beschneiden der Gestaltungsfreiheit der Privaten.

Oberbürgermeister Pelgrim erwähnt das Beispiel der energetischen Sanierung des Wohnhauses Johannes Brenz in der Pfarrgasse. Auch das Fachwerk dort wurde trotz Beteiligung des Landesdenkmalamtes nicht erhalten. Dem gegenüber steht die Forderung des Landesdenkmalamtes in der alten JVA Innenisolierungen vorzunehmen. Ein wirksames Mitspracherecht ist auch mit einer Erhaltungssatzung nicht gesichert. Aufgrund dessen und aufgrund der Nachteile ist Oberbürgermeister Pelgrim nicht geneigt, weitere Umsetzungsschritte vorzunehmen.

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