§ 203 - Nutzung und Aufrechterhaltung vom oberen Nikolaifriedhof und von Teilen des unteren Nikolaifriedhofs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der Inbetriebnahme des Waldfriedhofs im Jahre 1977 war die Schließung des Nikolaifriedhofs vorgesehen. 1977 beschloss der Gemeinderat, den Nikolaifriedhof teilweise doch wieder zu öffnen, wenn ein Ehegatte vor der Inbetriebnahme des Waldfriedhofs auf dem Nikolaifriedhof bestattet wurde und der überlebende Ehegatte dort auch bestattet werden will. Zusätzlich räumte die Verwaltung 1982 den Kriegerwitwen des 2. Weltkrieges die Möglichkeit ein, sich auf Wunsch im Nikolaifriedhof beerdigen zu lassen. Nach wie vor werden jährlich bis zu fünf Bestattungen durchgeführt.

Nach der Einrichtung des Waldfriedhofs als Hauptfriedhof war klar, dass nur noch wenige Bestattungen auf dem Nikolaifriedhof stattfinden werden. Von Jahr zu Jahr lief die Frist der Nutzungsdauer bei wesentlich mehr Gräbern ab als Verlängerungen hinzukamen. Um das Erscheinungsbild und den Charakter des Nikolaifriedhofes zu erhalten, ordnete der damalige Baubürgermeister an, dass die Stadt alle auslaufenden Gräber übernimmt, mit Efeu bepflanzt und auf Dauer bis zur Stilllegung pflegt.

Die jetzige Situation stellt sich wie folgt dar:

siehe Statistik

Die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben in Deutschland dauerhaft als wichtiges Mahnmal und als Erinnerungsstätte bestehen. In diesen Gräbern sind Personen bestattet worden, die während des Ersten und Zweiten Weltkrieges gefallen bzw. an den Folgen dieser Kriege verstorben sind.
Darüber hinaus muss die Stadt aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht die Grabsteine alle zwei Jahre auf ihre Standsicherheit überprüfen, da ansonsten die Versicherung keine Haftpflicht bei aufkommenden Schäden übernimmt. Bei Überprüfungen wird vermehrt festgestellt, dass immer mehr alte Grabsteine wackeln und nicht mehr standsicher sind. Die Betriebsleitung steht bei den Gräbern, an denen der Eigenbetrieb die Pflege übernommen hat, in der Pflicht, die Grabsteine wieder fest zu verankern. Die Kosten liegen bei etwa 15.000 € jährlich.

Um die Kosten der Pflege im Nikolaifriedhof zu verringern wird vorgeschlagen, dass bei den Gräbern in Stadtpflege sowie bei den erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gräbern die Pflege reduziert wird. Es sollte auf das Pflanzen von Efeu verzichtet, die beschädigten und teilweise verfallenen Einfassungen der Grabstellen entfernt und eine pflegeleichte Begrünung hergestellt werden.

Mittels Prüfung der Einzel-/ Familiengräber soll sichergestellt werden, dass auf dem unteren Nikolaifriedhof keine weiteren Nutzungsrechte mehr bestehen. Bestehende verstreut stehende erhaltenswerte oder denkmalgeschützte Grabmale könnten in den Bereich der nicht aufzugebenden Grabfelder bzw. in den oberen Nikolaifriedhof versetzt werden.
Auf wenigen Flächen im unteren Nikolaifriedhof kann damit ein parkähnlicher Charakter mit einem stattlichen Baumbestand und einer öffentlichen Grünfläche entstehen. Der Baumbestand sollte auf seinen Zustand überprüft werden. Dazu wäre ein entsprechender städtischer Auftrag an ein Fachbüro erforderlich.
Die freiwerdenden Friedhofsflächen würden als städtische Parkanlage gewidmet und sollten so angelegt werden, dass durch Sitzgelegenheiten und Bewuchs der Charakter des Friedhofs bestehen bleibt.
Die instandsetzungsbedürftige Einfriedung (der verrostete Zaun und die Friedhofsmauern) sollte mit einem geringen Aufwand verbessert werden. Die Kosten werden im Wirtschaftsplan 2014/ 2015 berücksichtigt.

Für den oberen Nikolaifriedhof treffen die Ausführungen zum unteren Teil in Sachen Prüfung der Grabstellen ebenso zu. Zudem mussten in den letzten Jahren verstärkt Anfragen an die Stadt, um ein Grab zur Erdbestattung oder Urnenbeisetzung zu bekommen, abgelehnt werden. Auch möchten Haller Familien die vorhandenen Grabanlagen, welche über mehrere Generationen bestehen, weiter aufrecht erhalten und für Bestattungen langfristig nutzen, was durch eine Verlängerung der Nutzungszeit der Grabstätte (Wahlgrab) durchaus möglich wäre.

Da der obere Nikolaifriedhof mit seinen jahrhundertelang bestehenden Grabmalen und besonderen Denkmalen einen nachhaltig schützenswerten Charakter besitzt, kann dieser Friedhofsteil als würdiger Ort und lebendige öffentliche Einrichtung aufrecht erhalten und wieder für Bestattungen geöffnet werden.

Mit einer sorgfältig ausgearbeiteten Konzeption und dazugehörigen Gestaltungsplänen für einzelne Grabarten könnte der obere Nikolaifriedhof als Ruhestätte mit hoher kultureller Wertschätzung bestehen bleiben.
Auch wären aus Sicht der Betriebsleitung größere Grabanlagen, Grüfte und individuelle Grabstellen in Form von Wahlgräbern in besonderer Lage vorstellbar.

Für bestehende Grabstellen mit erhaltenswerten Grabsteinen könnten auch Patenschaften an pflichtbewusste Personen zur weiteren Pflege und Unterhaltung vergeben werden. Damit würde das Grab erhalten und den Paten die Bestattung in diesem Grab ermöglicht werden. In anderen Städten wird die Grabnutzung in Form einer Patenschaft in jüngster Zeit bereits sehr erfolgreich praktiziert.
Die wenig genutzte Nikolaifriedhofskapelle könnte mit einem erforderlichen Instandsetzungsaufwand wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt und verstärkt für Trauerfeiern zur Verfügung gestellt werden.

Für verdiente Persönlichkeiten, Ehrenbürgerinnen/ -bürger und dergleichen der Stadt Schwäbisch Hall möchte die Friedhofsverwaltung ein Sondergrabfeld einrichten.
Auf seniorenfreundliche Zugänge und Wege wird geachtet.

Anlage 1: Informationen

Anlage 2: Lageplan oberer Teil

Anlage 3: Lageplan unterer Teil

Anlage 4: Präsentation (aufgrund Datenmenge online nicht verfügbar)

Beschluss:

  1. Grundsätzlich wird weiteren Bestattungen bei bestehenden Nutzungsrechten auf dem Nikolaifriedhof zugestimmt.
  2. Bei Gräbern, die durch die Stadt gepflegt werden und deren Ruhezeiten bereits abgelaufen sind, werden die Pflanzflächen und Einfassungen aufgegeben.
  3. Die erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gräber vom unteren Nikolaifriedhof sollen auf den oberen Nikolaifriedhof versetzt werden.
  4. Der Öffnung des oberen Nikolaifriedhofs als Bestattungsort wird grundsätzlich zugestimmt.
  5. Die Betriebsleitung wird beauftragt, ein Konzept und Gestaltungspläne für den oberen Nikolaifriedhof und die freien Grabstätten als Wahlgräber in besonderer Lage zu erstellen und die Kosten für die Umsetzung in den künftigen Wirtschaftsplan aufzunehmen.
    Ein Sondergrabfeld zur Bestattung von verdienten Persönlichkeiten, Ehrenbürgern und dergleichen der Stadt Schwäbisch Hall soll ausgewiesen werden.
  6. Der Baumbestand im unteren Nikolaifriedhof soll auf seinen Zustand und seine Beschaffenheit bewertet werden.
  7. Die freiwerdenden Friedhofsflächen im unteren Nikolaifriedhof sollen als öffentliche Parkanlage gewidmet werden.

(31 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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