§ 208 - Erweiterung Kindergarten Elisabethenstraße; hier: Bereitstellung von Planungskosten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Schwäbisch Hall ist ein weiterer Ausbau der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen notwendig. Diese müssen zum einen zügig verwirklicht werden, um dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gerecht zu werden, gleichzeitig jedoch auch künftige Entwicklungen an den jeweiligen Standorten zulassen. Im Nahraum um die Kindertageseinrichtung Elisabethenstraße ist ein hoher Bedarf gegeben, weshalb hier die günstige räumliche Situation eine Erweiterung der heute nur als Krippe geführten Einrichtung nahe liegt.
An diesem Standort ist die Erweiterung um drei Gruppen angedacht; um eine möglichst kurze Bauzeit zu ermöglichen, ist eine Modulbauweise angedacht und eine Vergabe  mittels einer GU-Ausschreibung.

Für die vorbereitende Maßnahme wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 300.000 Euro gebildet. Da es sich um eine neue Maßnahme handelt und es deswegen hierfür keinen Ansatz im Haushalt gibt, müssen die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 über das Vorhaben entschieden.
(einstimmig - 9)

Beschluss:

Die Mittel für die Planung der Kindertagesstätte an der Elisabethenstraße werden in Höhe von 300.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 31)

Meine Werkzeuge