§ 198 - Haushaltszwischenbericht Stadt 2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In Bezug auf den Haushaltsvollzug und Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft kann im Einzelnen von folgender Entwicklung ausgegangen werden:

Ergebnishaushalt – Erträge 2019:

a) Steuern und ähnliche Abgaben

siehe Grafik

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen um ca. 1,50 Mio. € über dem veranschlagten Ansatz des Haushaltsjahres 2019 anfallen werden (Veranlagungsstand 27.06.2019). Erfahrungsgemäß ergeben sich noch Veränderungen im zweiten Halbjahr. Diese führten in der jüngsten Vergangenheit immer zu Mehrerträgen. Insofern ist es nicht ausgeschlossen, dass das Rechnungsergebnis durch weitere Mehreinnahmen verbessert wird.

Aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2019 erwarten wir Mindererträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 0,75 Mio.€. Diese werden im Umfang von 0,70 Mio. € durch die Abrechnung 2018, welche im ersten Quartal 2019 erfolgt ist, teilweise kompensiert.

Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2019 voraussichtlich um 0,54 Mio. € höher ausfallen als im Haushaltsplan veranschlagt. Die Steuerschätzung geht von einem weiterhin guten Konsumklima in Deutschland aus.

Die Leistungen nach dem Familienlastenausgleich werden voraussichtlich planmäßig eingehen.

Aufgrund der erwarteten Rückgänge bei der Vergnügungssteuer werden wir bei den anderen Steuerarten aller Voraussicht nach 0,20 Mio.€ unter dem Planansatz abschließen.

b) Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

siehe Grafik

Gemäß der Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg über die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz vom Mai 2019 können wir vor allem bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft mit deutlichen Mehrerträgen (+ 3,17 Mio. €) rechnen. Weitere Verbesserungen sind bei den Positionen „Kommunale Investitionspauschale“ (+ 0,43 Mio. €), „FAG-Zuweisungen im Rahmen des Schullastenausgleichs“ (+ 0,07 Mio. €) und „FAG-Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung“ (+ 0,66 Mio. €) zu erwarten.

Bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen müssen wir aus heutiger Sicht mit deutlichen Mindereinnahmen rechnen, da die veranschlagten 1,10 Mio. € für Maßnahmen zur Renaturierung des Kochers dieses Jahr nicht eingehen werden.

Die anderen Positionen werden aus heutiger Sicht planmäßig abschließen.

c) Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

siehe Grafik

Die Buchung der aufgelösten Investitionszuwendungen wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe durchgeführt werden.

d) Öffentlich – rechtliche Entgelte

siehe Grafik

Der Buchungsstand bei den Verwaltungsgebühren betrug zum 27.06.2019 rund 695 T€. Wenn die Dienstleistungen der Verwaltung auch im zweiten Halbjahr 2019 mit der gleichen Intensität wie im ersten Halbjahr von den Bürgern nachgefragt werden, können wir mit Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 188 T€ rechnen.

Bei den Benutzungsgebühren (Kita-Beiträge, Beiträge für KEA an Grundschulen, Ferienbetreuung, Anschlussunterbringung Flüchtlinge, Obdachlosenunterbringung etc.) erwarten wir insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 120 T€. Der Hauptgrund hierfür liegt in der vom Gemeinderat beschlossenen Aussetzung der planmäßigen Erhöhung der KiTa-Gebühren.

Die Buchung der Verrechnungs-Benutzungsgebühren (zum Beispiel für die Nutzung der Sporthallen durch Vereine) wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe anfallen werden.

e) Privatrechtliche Leistungsentgelte

siehe Grafik

Bei den Erträgen aus Mieten und Pachten sowie Erbbauzinsen erwarten wir aufgrund der Anpassung des Globalmietvertrages mit der GWG Schwäbisch Hall mbH Mehrerträge in Höhe von 247 T€.

Die geplanten Verkaufserlöse werden voraussichtlich, wie in den Vorjahren auch, geringfügig über dem Planansatz abschließen.

Bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten gehen wir aus heutiger Sicht von Mindererträgen im Umfang von ca. 52 T€ (Versicherungsleistungen für Schadensfälle) aus.

f) Kostenerstattungen und Kostenumlagen

siehe Grafik

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe der veranschlagten Ansätze realisiert werden können.

Die Abrechnung und Verbuchung von vielen Kostenerstattungen und Kostenumlagen (wie zum Beispiel die Abrechnung der Personalgestellungen mit den Eigenbetrieben) erfolgt erst gegen Ende des Haushaltsjahres bzw. im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen.

g) Zinsen und ähnliche Erträge

siehe Grafik

Aufgrund den sehr niedrigen erzielbaren Zinsen auf den Kapitalmärkten versuchen wir unsere noch vorhandene gute Liquidität zur Deckung des Kapitalbedarfs innerhalb des Konzerns „Stadt“ zu platzieren. Daher erwarten wir in der Summe Mehrerträge in Höhe von ca. 253 T€.

h) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen 

siehe Grafik

Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab, welches planungs- und/oder baubetreuungstechnisch vom eigenen Personal abgewickelt wird. Wir gehen davon aus, dass 2019 eine Berechnung von der Bauverwaltung erfolgen wird und die Beträge zum Jahresabschluss gebucht werden können. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die veranschlagten Ansätze auskömmlich sein werden.

i) Sonstige ordentliche Erträge

siehe Grafik

Bei den Konzessionsabgaben (Gas, Wasser und Fernwärme) rechnen wir aus heutiger Sicht von einem planmäßigen Eingang.

Der Buchungsstand bei den Bußgeldern zum 27.06.2019 betrug 415 T€. Wenn wir die Annahme treffen, dass im zweiten Halbjahr ähnlich hohe Erträge erzielt werden, können wir davon ausgehen, dass die Planansätze um 30 T€ überschritten werden.

Die Erträge aus Gewerbesteuer beinhalten auch Nachzahlungen von Gewerbebetrieben, welche teilweise verzinst werden. Zu verzinsen ist jeweils der Differenzbetrag der zwischen der für den maßgeblichen Erhebungszeitraum bisher festgesetzten Gewerbesteuer(-vorauszahlung) und der nunmehr festgesetzten Gewerbesteuer. Der Zinslauf beginnt in der Regel fünfzehn Monate nach Ablauf des maßgeblichen Erhebungszeitraums und endet mit Wirksamkeit der Steuerfestsetzung. Der Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden vollen Zinsmonat. Die Höhe der Erstattungs- bzw. Nachzahlungszinsen ergibt sich aus § 233a AO i.V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO.

Nach dem Buchungsstand vom 27.06.2019 in Höhe von 83 T€ müssen wir davon ausgehen, dass der Planansatz um 117 T€ unterschritten wird. Im zweiten Halbjahr können sich jedoch noch Veränderungen ergeben.

Bei der Auflösung von sonstigen Sonderposten und Rückstellungen gehen wir im Wesentlichen aufgrund eines außerplanmäßigen Ertrages bei den Ausgleichsbeiträgen im Rahmen von Umlegungsverfahren nach dem BauGB von Mehrerträgen in Höhe von 83 T€ aus.

Summe der ordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2019 in der Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 124.369 T€ aus. Dies entspricht einer Verbesserung um 5.802 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes (118.567 T€).

Summe der außerordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2019 in der Summe von außerordentlichen Erträgen (Grundstücksveräußerungserlösen) in Höhe von 6.135 T€ aus. Die Haushaltsansätze werden voraussichtlich um 1.895 T€ überschritten.

Ergebnishaushalt – Aufwendungen 2019

a) Personalaufwendungen

siehe Grafik

Die Personalaufwendungen werden aus heutiger Sicht deutlich unter dem Planansatz anfallen. Die Hauptursache hierfür liegt in der verzögerten Fertigstellung der Kindertageseinrichtung in Hessental und damit einhergehend in der Nichtbesetzung der hierfür veranschlagten Planstellen. Zur Zeit sind im Bereich der Kindertagesstätten darüber hinaus weitere 13 Stellen unbesetzt.

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 

siehe Grafik

Bei den Positionen „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (Hochbauunterhaltung), „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ (Straßenunterhaltung) und für die Pflege der Grünanlagen gehen wir aus heutiger Sicht davon aus, dass die im Haushalt veranschlagten Mittel auskömmlich sein werden. Zu einer Ergebnisverschlechterung kann es nur kommen, wenn über den vorhandenen Planmitteln weitere Ermächtigungsübertragungen bewirtschaftet werden. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten der Bauverwaltung ist dies jedoch ein äußerst unwahrscheinliches Szenario.

Die Haushaltsansätze für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens werden aus heutiger Sicht nicht in vollem Umfang bewirtschaftet.

Die Position „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ beinhaltet auch einen Teil der Schulbudgets. Diese dienen ebenfalls als gebende Haushaltsstelle für Aufwendungen in den Bereichen „Gerätemieten und Geräteleasing“ sowie „Sonstige Sachaufwendungen“ (EDV-Kosten, Lehr- und Lernmittel etc.).

Daher werden die voraussichtlichen Mindererträge bei der Position „Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen“ (-863 T€) durch Überschreitungen der Ansätze der Positionen „Gerätemieten und Geräteleasing“ sowie „Sonstige Sachaufwendungen“ teilweise kompensiert. Die nicht verbrauchten Mittel der Schulbudgets werden ins Folgejahr übertragen.

Wegen der Anmietung der Veranstaltungsräume, der Gastronomie- sowie der Registraturflächen im Karl-Kurz-Areal ab 01.09.2019 müssen wir aus heutiger Sicht bei der Position „Gebäude- und Grundstücksmieten und -pachten“ mit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 200 T€ rechnen.

Auch im Bereich der Gebäudebewirtschaftungskosten müssen wir aus heutiger Sicht von Mehraufwendungen in Höhe von ca. 198 T€ ausgehen (im Wesentlichen bedingt durch Ausschreibungsergebnisse für Reinigungsleistungen).

Bei allen anderen Positionen gehen wir mehr oder weniger von einer planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

c) Planmäßige Abschreibungen

siehe Grafik

Aus heutiger Sicht gehen wir von einer planmäßigen Bewirtschaftung aus.

d) Zinsaufwendungen

siehe Grafik

Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bis auf die Finanzierung der Ausleihung an die Freilichtspiele für den Globeneubau, nicht in Anspruch genommen. Somit werden die Zinsaufwendungen deutlich unter dem Planansatz anfallen.

e) Transferaufwendungen

siehe Grafik

Bei den Positionen „Zuweisungen und Zuschüsse“ und „FAG-Umlage“ gehen wir aus heutiger Sicht von einer mehr oder weniger planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

Trotz den voraussichtlichen Mehrerträgen bei den Gewerbesteuereinnahmen wird die Gewerbesteuerumlage um rund 158 T€ niedriger ausfallen als im Haushalt veranschlagt. Dies hängt mit der Absenkung der Gewerbesteuerumlage von 68% auf 64 % gemäß des Haushaltserlasses 2019 zusammen.

Bei der Kreisumlage erwarten wir aus heutiger Sicht ebenfalls Minderaufwendungen in Höhe von ca. 156 T€.

f) Sonstige ordentliche Aufwendungen

siehe Grafik

Unter der Position „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wird ein Sammelsurium von verschiedenen Konten (wie Aufwendungen für Sitzungsgelder, Mitgliedsbeiträge, Dienstfahrten und Reisekosten, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Aufwand für Telefon und Porto, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Erstattungen etc.) zusammengefasst. In einem geringerem Umfang ist hier der zweite Teil der Schulbudgets untergebracht.

Der Bewirtschaftungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichtes lässt darauf schließen, dass die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel in der Summe planmäßig verlaufen wird und geringfügige Einsparungen zu erwarten sind (-66 T€).

Für vertraglich vereinbarte Abmangelerstattungen an nicht städtische Kindergärten wurden im Haushalt 4.700 T€ eingestellt. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im vollen Umfang bewirtschaftet werden.

Die Aufwendungen für die Straßenentwässerung werden mit 880 T€ um 60 T€ höher ausfallen als im Haushaltsplan veranschlagt.

Die Deckungsreserve für Personalkosten wird nicht in Anspruch genommen.

Die Zinsen auf Abgabenrückerstattungen werden voraussichtlich planmäßig ausfallen (der Buchungsstand zum 27.06.2019 beträgt 96 T€).

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2019 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 122.389 T€ aus. Die Unterschreitungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltes werden voraussichtlich 2.324 T€ betragen.

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus den Buchwertabgängen der veräußerten Grundstücke. Wir gehen davon aus, dass diese ca. 50 % unter den Veräußerungserlösen liegen werden.

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2019 in der Summe von außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.068 T€ aus. Die Überschreitungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes werden voraussichtlich 248 T€ betragen.

Ordentliches Ergebnis

Ausgegangen von den oben genannten Prämissen (teilweise mit hohen Unsicherheiten behaftet) rechnen wir im laufenden Haushaltsjahr mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.980 T€. Dies würde eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltes in Höhe von 8.127 T€ bedeuten.

Außerordentliches Ergebnis

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Ertragsansätze überschritten werden und im außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 3.067 T€ erzielt wird. Dies bedeutet eine Verbesserung um 1.647 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Gesamtergebnis

Das Gesamtergebnis wird nach unseren Hochrechnungen mit einem Überschuss in Höhe von 3.627 T€ abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung um 3.607 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Finanzhaushalt 2019

siehe Grafik

Cash Flow aus operativer Verwaltungstätigkeit

Aufgrund der zu erwartenden geringfügigen Verbesserungen im Ergebnishaushalt können wir nunmehr mit einem Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 5.475 T€ rechnen. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber den Ansätzen des Haushaltes von 5.553 T€.

Cash Flow aus Investitionstätigkeit

a) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass in 2019 insgesamt 2.650 T€ an Einzahlungen aus Investitionszuschüssen vereinnahmt werden können. Damit werden die Planungsansätze des Haushaltes deutlich verfehlt. Die Ursachen hierfür liegen in der langen Bearbeitungszeit von Förderanträgen bzw. in den verzögerten Ausführungen der geförderten Maßnahmen. So können beispielsweise die bewilligten Investitionszuschüsse für die Maßnahmen „Sanierung der Hagenbachhallen 2 und 3“ sowie „Generalsanierung des Gymnasiums bei St. Michael“ in Höhe von 0,6 Mio. € und 1 Mio. € erst nach der Realisierung der Vorhaben in den Folgejahren abgerufen werden.

b) Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen (Straßenerschließungsbeiträge)

Erschließungsbeiträge wurden für 2019 nicht geplant. Die in der Hochrechnung ausgewiesenen Zahlungen betreffen mit 311 T€ die interne Verrechnung der Erschließung der Breit-Eich-Grundschule und mit 162 T€ Zahlungen auf Forderungen aus Beitragsveranlagungen aus Vorjahren.

c) Einzahlungen aus Veräußerung von Sachvermögen

Unsere Hochrechnungen gehen von einer Überschreitung der Haushaltsansätze in Höhe von 2.203 T€ aus Grundstücksveräußerungserlösen aus.

d) Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen

Hier werden die Rückflüsse aus Ausleihungen der Stadt (mittel- bis langfristige Geldan-lagen) dargestellt. Wir gehen in der Hochrechnung von einem planmäßigen Eingang aus.

e) Einzahlungen aus sonstiger Investitionstätigkeit

Im Haushaltsjahr sind keine Einzahlungen geplant und erwartet.

f) Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen

Im Haushalt 2019 wurden für Investitionszuschüsse 740 T€ veranschlagt. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 9.364 T€ sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr vorhanden.

Wir gehen in unserer Hochrechnung davon aus, dass im Haushaltsjahr 2019 ca. 8.355 T€ zahlungswirksam abgerufen werden. Diese Abrufe betreffen:

  • Investitionszuschüsse an Freilichtspiele SHA e.V. (Globetheater) 3.500 T€
  • Zuschuss Club Alpha 60 e.V. (neues Domizil) 50 T€
  • Investitionszuschuss Bürgerhaus Bibersfeld 40 T€
  • Investitionszuschuss Teilortsprojekt Eltershofen 30 T€
  • Investitionszuschuss Kinderhospiz 50 T€
  • Weiterleitung Städtebauförderung „Nördliche Kernstadt“
  • an die Hospitalstiftung / Umbau und Sanierung Salinenstraße 2 500 T€
  • Weiterleitung Städtebauförderung „Bahnhofsareal“ an Private 90 T€
  • Investitionszuschuss an die Stadtbus SHA GmbH für E-Busse 327 T€
  • Investitionskostenzuschuss Ausstattung Veranstaltungshalle Karl-Kurz 4.000 T€
  • Sonstige Investitionszuschüsse 8 T€

g) Auszahlungen für den Erwerb von Grundvermögen

Für Grundstückskäufe inklusive der Verrechnung von Erschließungsbeitragszahlungen auf Grundstücksveräußerungen wurden im Haushalt 805 T€ veranschlagt. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 1.830 T€ sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr vorhanden. Aus heutiger Sicht werden die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen, um den Ankaufsbedarf des Haushaltsjahres zu decken.

h) Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen

Im Haushalt 2019 wurden 2.034 T€ veranschlagt und weitere 1.813 T€ stehen als Ermächtigungsübertragungen zur Verfügung. Bis zum 04.07.2019 wurden hiervon 238 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet.

Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wurden 1.101 T€ in Investitions-zuschüsse umgewandelt (Ausstattung Veranstaltungshalle Karl-Kurz). Damit sind noch rund 2.500 T€ Haushaltsmittel nicht bewirtschaftet. Hiervon betreffen rund 1.730 T€ Investitionsvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall.

Insofern ist es sehr schwierig eine verlässliche Hochrechnung zum Ende der Planungs-periode anzustellen. Wir prognostizieren daher eine zahlungswirksame Mittelbe-wirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zum Ende des Jahres in Höhe von 1.000 T€ .

i) Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde die Aufstockung der Kapitalrücklage der GWG Schwäbisch Hall mbH durch Einbringung von Baugrundstücken im Wert von 500 T€ sowie Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen in Höhe von 700 T€ geplant.

Aus heutiger Sicht wird es in 2019 bei der außerplanmäßigen Ausleihung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 10.135 T€ (Eigendarlehen) sowie der bereits im Vorjahr beschlossenen Ausleihungsgewährung an den Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. in Höhe von 1.250 T€ bleiben.

j) Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

Für Hochbaumaßnahmen stehen im Haushalt 2019 Planungsansätze in Höhe von 7.066 T€ und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 13.715 T€ zur Verfügung. Darüber hinaus wurden im ersten Halbjahr 3.589 T€ über- und außer-planmäßig zur Verfügung gestellt. 1.250 T€ wurden gesperrt. Bis zum 04.07.2019 wurden hiervon (Gesamtsumme: 23.120 T€) 1.610 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet.

Selbst wenn wir davon ausgehen, dass die zum 04.07.2019 vorhandenen offenen Aufträge in Höhe von 6.970 T€ bis zum Jahresende in vollem Umfang zahlungswirksam werden, würden die Auszahlungen am Ende des Jahres nur 8.580 T€ betragen. Für den verbleibenden zweistelligen Millionenbetrag müssten sodann wieder Ermächtigungs-übertragungen gebildet werden.

k) Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

Für Tiefbaumaßnahmen stehen im Haushalt 2019 Planungsansätze in Höhe von 7.720 T€ und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 13.848 T€ zur Verfügung. Darüber hinaus wurden im ersten Halbjahr 2.171 T€ an über- und außer-planmäßigen Mitteln bereitgestellt. 2.814 T€ wurden gesperrt. Bis zum 04.07.2019 wurden hiervon (Gesamtsumme: 20.925 T€) 3.563 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet.

Selbst wenn wir davon ausgehen, dass die zum 04.07.2019 vorhandenen offenen Aufträge in Höhe von 8.837 T€ bis zum Jahresende in vollem Umfang zahlungswirksam werden, würden die Auszahlungen am Ende des Jahres nur 12.400 T€ betragen. Für den verbleibenden, nahezu zweistelligen Millionenbetrag müssten sodann wieder Ermächtigungsübertragungen gebildet werden.

Der hochgerechnete Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wird sich gegenüber den Ansätzen des Haushaltes, aufgrund von möglicher Bewirtschaftung von Ermächtigungsübertragungen, voraussichtlich um 25.769 T€ verschlechtern.

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

Die geplante Kreditermächtigung in Höhe von 7.500 T€ wird aller Voraussicht nach nicht in Anspruch genommen. Damit einhergehend werden die veranschlagten Auszahlungen für Tilgungen auch nicht notwendig. Lediglich aus der Kreditermächtigung 2018 in Höhe von 6.000 T€ wird ein Teilbetrag in Höhe von 1.250 T€ zur Weiterleitung als Ausleihung an die Freilichtspiele (Globeneubau) in Anspruch genommen.

Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Stand 01.01.2019                                     13.114 T€

Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit    5.475 T€

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit   -34.262 T€

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 1.070 T€

Zwischenstand                                        -14.603 T€

Rückfluss von Geldanlagen                      17.000 T€

Stand 31.12.2019                                       2.397 T€

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert auf Basis der als Anlage diesem Protokoll beiliegenden Präsentation die Entwicklung der Haushaltslage bis zum 27.06.2019.

- Stadtrat Gehrke nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Sakellariou merkt an, dass bei den Bußgeldern die Hochrechnung für das Jahr 2019 830.000 Euro beträgt, aber keine Spezifizierung erfolgt sei. Es wird nach der Zusammensetzung gefragt.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber gibt Auskunft darüber, dass die Hochrechnung überwiegend auf der Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen basiert.

Beschluss:

Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2019 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge