§ 196 - Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 13 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 (§ 210) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters beschlossen. Die Beschlussfassung ist gem. § 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit absoluter Mehrheit durchzuführen.

Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertretungen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollte deshalb aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden. Bei der Wahl der Stellvertretungen schlägt die Verwaltung vor, am Prinzip der Anciennität (Zugehörigkeitsdauer zum Gemeinderat) festzuhalten. Dieses Prinzip hat eine jahrzehntelange Tradition in Schwäbisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Persönlichkeitswahl durch die Bevölkerung.

Sollte es zu einer Erhöhung der Anzahl der Stellvertretungen kommen, schlägt die Verwaltung vor, diese ebenfalls nach dem Prinzip der Anciennität zu besetzen. Für die zweiten Stellvertretungen sollte dies dann geschlechterdifferenziert erfolgen.

Das an Dienstjahren älteste Mitglied des Gemeinderats ist Stadtrat Hartmut Baumann mit Eintritt am 19.12.1984, somit ca. 35 Jahren.

Das an Dienstjahren zweitälteste Mitglied ist Stadtrat Rüdiger Schorpp mit Eintritt am 28.03.1984 - 19.12.1984 sowie seit 26.08.1987, somit ca. 33 Jahren.

Die Verwaltung schlägt daher vor,

1. am Prinzip der Anciennität für die laufende Wahlperiode festzuhalten,

2. die Anzahl der Stellvertretungen weiter auf zwei festzusetzen,

3. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

b) Herrn Stadtrat Rüdiger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

Anlagen: 
Anlage 1: Übersicht der dienstältesten Gemeinderatsmitglieder
Anlage 2: Übersicht der bisherigen ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters
Anlage 3: Antrag Bündnis 90/ Die Grünen (Tischvorlage)
Anlage 4: Antrag FDP (Tischvorlage)
Anlage 5: Antrag Stadträtin Koch (Tischvorlage)

Oberbürgermeister Pelgrim hat den Eindruck, dass es immer wieder Überlegungen aus der Mitte des Gemeinderates gibt, die mit der Aufgabenstellung an die ehrenamtlichen Stellvertreter weniger zu tun haben. Es liegen zwischenzeitlich drei Anträge zu diesem Themenfeld vor.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält den Vorschlag, künftig fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter entsprechend der Fraktionen zu bilden und in Reihenfolge der Fraktionsstärke vorzugehen.
Der Antrag der FDP-Fraktion fordert, eine Abwandlung des Anciennitätsprinzips vorzunehmen und den ersten Stellvertreter nach Anciennität zu besetzen, weitere Stellvertetungen aber nach Fraktionsstärke.
Die dritte Antragsstellung von Stadträtin Koch wünscht geheime Wahl und Besetzung nach Wahlvorschlag.
Oberbürgermeister Pelgrim führt zunächst einmal aus, um welche Aufgaben es sich bei ehrenamtlichen Stellvertretern generell handelt: Die erste Aufgabe, die sich hinter der ehrenamtlichen Stellvertretung verbirgt, ist die Amtseinsetzung des Oberbürgermeisters.
Weiter zu betrachten ist, welche Aufgaben sich für die ehrenamtlichen Stellvertreter in den letzten Jahren tatsächlich ergeben haben. Ein Teil der Repräsentationsaufgaben des Oberbürgermeisters, wie beispielsweise Geburtstagsbesuche oder Ehejubiläen besonderer Art, werden auf die ehrenamtlichen Stellvertreter übertragen. Stadtrat Schorpp hat dankenswerterweise die Summe der Repräsentationsaufgaben der letzten fünf Jahre zusammengetragen und kam auf insgesamt 180 Termine, so dass grob kalkuliert im Jahr unter Weglassen der Ferien ein Termin pro Woche wahrzunehmen war. Für Stadtrat Baumann wird in etwa das Gleiche zugetroffen haben.
Letztlich sei zu betrachten, was passieren würde, wenn eine Änderung der seitherigen Verfahrensweise, wie beantragt, herbeigeführt werden sollte. Zum einen wird es eine Diskussion in der Reihenfolge derjenigen geben, die dann das Ehrenamt begleiten. Zum anderen werden zu ehrende Bürgerinnen und Bürger sehr darauf achten und unter Umständen ihren Stellenwert danach bemessen, welcher Stellvertreter sie besuchen wird. Dies führe zur Entwertung dieses Amtes und wäre gleichzeitig Begründung, warum es bei der Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertretern bleiben sollte.
Weiter wäre anzuführen, dass die bisherigen zwei ehrenamtlichen Stellvertreter ihre Aufgaben stets neutral und in gebotener Art und Weise wahrgenommen haben. Auch aus diesem Grund heraus könne keine Veränderung empfohlen werden.
In Verantwortung für diese Stadt wird klar signalisiert, dass die Anträge, die ein historisch gewachsenes Prinzip kippen und bewährte Strukturen ändern sollen, für falsch gehalten werden. Auch in Anbetracht der Aufgabenvielfalt wäre es vollständig ausreichend, zwei ehrenamtliche Stellvertreter zu benennen, zudem sich diese im Laufe ihres kommunalen Daseins zu geeigneten und geachteten Persönlichkeiten entwickelt haben.
Es wird gebeten an dem Anciennitätsprinzips festzuhalten und die Stadtverwaltung in ihrem Vorschlag zu unterstützen.

- Stadträtin Maier-Öhrlein verlässt um 19.20 Uhr den Sitzungssaal -

Stadträtin Herrmann vertritt die Ansicht, dass das Prinzip der Anciennität nicht mehr zeitgemäß sei. Dieses Prinzip sei nicht vorgeschrieben, jeder neu gewählte Gemeinderat könne ohne Einschränkung neu entscheiden, wer den Oberbürgermeister ehrenamtlich vertreten solle. In der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall steht zur Stellvertretung des Oberbürgermeisters, dass ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen sind.
Es wird von Seiten der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet, das jede Fraktion eine Stellvertretung stellt und eine Vertretung aus ihrer Mitte benennt, es gäbe damit fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Reihenfolge ergäbe sich dann nach der Größe der Fraktion. Die Stadt habe sehr vielfältige repräsentative Aufgaben und wenn sich diese Aufgaben auf viele Schultern verteilen würden, wäre dies auch nur vorteilhaft. Das Budget soll nicht vergrößert werden. Es wird um die Zustimmung für den Änderungsantrag gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Beschlussfassung im Gemeinderat über die Höhe der pauschalierten Vergütung für die einzelnen ehrenamtlichen Stellvertreter.

Stadtrat Döring erläutert den Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion. Dieser enthält einen Kompromissvorschlag in der Form, dass bezüglich des ersten Stellvertreters an der Anciennität festgehalten werden soll und die weiteren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach der Reihenfolge der jeweiligen Größe der Fraktionen gewählt werden sollen.
Es ginge darum, alle Fraktionen zu berücksichtigen. Die Frage nach der Wertstellung der weiter hinten positionierten ehrenamtlichen Stellvertreter würde sich nicht stellen. Es würde sich um Repräsentantinnen und Repräsentanten des Gemeinderats handeln, festgelegt nach Anciennität und Mehrheitsverhältnissen.
Es wird um Unterstützung des Kompromissantrages gebeten.

Stadträtin Koch teilt mit, dass sie selbst schon von Bürgerinnen oder Bürgern angesprochen wurde, warum der Oberbürgermeister oder der Erste Bürgermeister bei einem repräsentativen Termin nicht vor Ort gewesen wären. Aber man hat sich auch gefreut, dass einer der beiden ehrenamtlichen Stellvertreter dann zugegen waren. Bei Betrachtung der Einwohnerzahl Schwäbisch Halls werden mehr wie zwei Stellvertreter für unnötig gehalten. Außerdem sei dies aufgrund der monatlichen Pauschale von 100 € ressourcenschonender.
Es wird beantragt, eine geheime Wahl mit Stimmzettel und Wahlurne durchzuführen und dazu aufgerufen, dass sich vor allem Frauen zur Wahl stellen, da drei Frauen sehr gute Stimmenergebnisse bei der letzten Gemeinderatswahl erzielt haben und somit geeignet seien.

Stadträtin Härterich bekundet die Einstellung der CDU-Gemeinderatsfraktion dahingehend, dass an dem Prinzip der Anciennität festgehalten werden sollte, die CDU-Fraktion würde der Vorlage der Stadtverwaltung folgen. Einem Mischmodell, wie es von der FDP-Fraktion vorgestellt wurde, wird nicht zugestimmt. Weiterhin wird auch dem Modell von Stadträtin Koch, welches zwar nachvollziehbar ist, nicht zugestimmt.

Stadtrat Sakellariou stellt fest, dass das Prinzip der Anciennität oder der Betriebszugehörigkeit oder des Lebensalters zu unserer Kultur gehöre. Wenn eine Abteilungsleiterin/ ein Abteilungsleiter oder deren/dessen Stellvertreter verhindert ist, führt in der Regel der Dienstälteste oder der Lebensälteste das Wort.
Auch wird daran erinnert, dass der Landtag von Baden-Württemberg erst in der letzten Woche mit den Stimmen der Grünen und der FDP bestimmt hat, dass zukünftig das Anciennitätsprinzip bei der Besetzung des Alterspräsidenten gelten soll. Vor zwei Jahren hat der Bundestag das selbe gemacht. Vor diesen Hintergrund soll das Anciennitätsprinzip erhalten werden.
Zudem hat Stadtrat Schorpp die Position eines ehrenamtlichen Stellvertreters fünf Jahre ausgefüllt und würde jetzt entfallen, weil es nach Fraktionen gehen solle. Das Anciennitätsprinzip wird von der SPD-Gemeinderatsfraktion als richtig erachtet.

Stadtrat Waller führt an, dass es bei diesem Thema um unterschiedliche Lebenswahrnehmungen ginge. In der Gemeinderatsfraktion der FWV gibt es nun keine Frauen, das hat der Wählerwille so entschieden.
Es wird darauf vertraut, was Oberbürgermeister Pelgrim geschildert hat, nämlich das den Bürgerinnen und Bürgern das Auftreten der ehrenamtlichen Stellvertreter in der Reihenfolge eben nicht egal sei.

Stadträtin Schumacher-Koelsch spricht sich für mindestens eine Frau in der Position der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters aus.

Stadtrat Dr. Döring gibt zu Bedenken, dass die Wertigkeit der Reihenfolge von ehrenamtlichen Stellvertretern des Oberbürgermeisters tatsächlich nicht so negativ betrachtet wird, wie es in diesem Gremium ausgeführt wird. Als Grundlage für diese Abstimmung sollte das letzte Wahlergebnis des Gemeinderats dienen und daraus ergebe sich der Änderungsantrag der FDP-Fraktion.

Stadträtin Koch gibt zu Bedenken, dass es in diesem Gremium kein AfD-Mitglied gibt, aber auch wenn es eines gäbe, wäre dieses demokratisch gewählt und könnte sich im Grundsatz zur Wahl des ehrenamtlichen Stellvertreters stellen. Es wird nicht verstanden, warum ein Repräsentant nicht aus der Mitte des Gemeinderats gewählt werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Aussprache nun erfolgt ist und plädiert dafür, im Sinne der Stadt Schwäbisch Hall sowie deren Traditionen und Gepflogenheiten abzustimmen.

Die Änderungsanträge werden Anlage zum Protokoll und zur Abstimmung gestellt.

Beschluss:

Wahl der vorgeschlagenen Stellvertretungen nach § 37 Abs. 7 GemO.

Mit dem weitestgehenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, grundsätzlich das Anciennitätsprinzip aufzuheben und fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus der Mitte der Fraktionen zu benennen, wird begonnen.
(10 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
D. h. der Antrag ist abgelehnt.

Der zweitweiteste Antrag wäre der Antrag von Seiten der FDP-Fraktion, eine Mischform dergestalt, dass der erste Stellvertreter nach dem Anciennitätsprinzip gewählt wird und vier weiteren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach der Reihenfolge der jeweiligen Größe der Fraktionen gewählt werden sollen.
(12 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
D. h. der Antrag ist abgelehnt.

Der Antrag von Stadträtin Koch, zwei Stellvertreter beizubehalten und zu benennen, aber vom Anciennitätsprinzip abzuweichen und eine geheime Wahl mit Stimmzettel und Wahlurne durchzuführen.
(11 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
D. h. der Antrag ist abgelehnt.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag der Sitzungsvorlage getrennt nach den einzelnen Vorschlagpunkten der Verwaltung zur Abstimmung:

1. Am Prinzip der Anciennität wird für die laufende Wahlperiode festgehalten.
(19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

2. Die Anzahl der Stellvertretungen ist weiter auf zwei festzusetzen.
(19 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

3. a) Stadtrat Baumann wird zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
Es folgt eine geheime Wahl auf Stimmzetteln. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis: 21 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Oberbürgermeister Pelgrim unterbricht während der Stimmenauszählung die Gemeinderatssitzung um 19.54 Uhr, um Verpflichtungen nachzuholen, die bei der konstituierenden Sitzung der Ortschaftsräte am 10.07.2019 aufgrund Abwesenheit der Personen nicht durchgeführt werden konnten. Es handelt sich hierbei um Thomas Rüger (Ortschaftsrat Bibersfeld), Uwe Herdlitschka (Ortschaftsrat Weckrieden), Ulrich Michael Frank und Michael Probst (beide Ortschaftsrat Gailenkirchen).

Oberbürgermeister Pelgrim verliest die Verpflichtungserklärungen für die Ortschaftsräte Uwe Herdlitschka, Ulrich Michael Frank, Michael Probst und Thomas Rüger.

 

Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet um 19.58 Uhr die Sitzung wieder und fragt Stadtrat Baumann, ob er die Wahl annimmt.

Stadtrat Baumann bestätigt dies, bedankt sich bei denjenigen, die ihn gewählt haben und für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Aufgrund der vorangegangen Diskussion wird hinzugefügt, dass fünf Jahre als zweiter Stellvertreter und fünf Jahre als erster Stellvertreter viele positive Begegnungen ergaben, sei es bei Gratulationen oder bei Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt.

3. b) Stadtrat Schorpp wird zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
Es folgt eine geheime Wahl auf Stimmzetteln. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis: 21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Oberbürgermeister Pelgrim fragt Stadtrat Schorpp, ob er die Wahl annimmt.

Stadtrat Schorpp nimmt die Wahl an, bedankt sich und verspricht, dass er dieses Amt selbstverständlich überparteilich im Interesse der Stadt gerne wahrnehmen werde.

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert Stadtrat Baumann und Stadtrat Schorpp zur Wahl als ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

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