§ 210 - Ehrenamtliche Stellvertretung des Oberbürgermeisters; a) Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen/ Stellvertreter; b) Wahl (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Gemäß § 48 Gemeindeordnung (GO) müssen nach der Neuwahl eines Gemeinderates, die ehrenamtlichen Stellvertretungen neu besetzt werden. Über die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter beschließt der Gemeinderat durch einfachen Beschluss. Die Wahl selbst erfolgt in einer hiervon getrennten Abstimmung gemäß § 37 Abs. 7 GO ebenfalls mit einfacher Mehrheit.

Bei der Wahl der Stellvertretung sollten aus Sicht der Verwaltung das Senioritätsprinzip (Zugehörigkeit zum Gemeinderat) sowie das Gebot der Überparteilichkeit bei der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte besondere Berücksichtigung finden.


Stadtrat Baumann möchte auf ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters verzichten, da eine starke Erste Bürgermeisterin vorhanden ist. Dies hat mit den vorgeschlagenen Personen nichts zu tun. Er kündigt für seine Fraktion an, bei allen Abstimmungen und Wahlen sich zu enthalten.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt zunächst den Punkt a) zur offenen Abstimmung:
Der Gemeinderat beschließt die Bestellung von zwei ehrenamtlichen Stellvertretungen.
(27 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen)

Zu Punkt b) teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass es sich um Einzelwahlen handelt. Als 1. Stellvertreter ist Herr Dieter Vogt vorgeschlagen. Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Pelgrim erfolgen aus dem Gremium keine weitere Vorschläge.

Nach Durchführung einer geheimen Wahl verkündigt Oberbürgermeister Pelgrim folgendes Ergebnis:
Stadtrat Dieter Vogt wurde zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
(24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 11 Enthaltungen)

Stadtrat Vogt nimmt die Wahl an und bedankt sich für den Vertrauensbeweis des Gremiums. Er freut sich insbesondere darüber, dass eine stattliche Anzahl von Kolleginnen und Kollegen anderer politischer Couleur ihn gewählt haben.
In den kommenden schwierigen Zeiten sollte es einen fairen Wettbewerb der Ideen geben, und es sollte sich die beste Idee durchsetzen.

Im Anschluss daran erfolgt die geheimen Wahl des 2. ehrenamtlichen Stellvertreters. Nachdem aus der Mitte des Gremiums auch hier keine weiteren Vorschläge vorgetragen werden verkündigt Oberbürgermeister Pelgrim das Ergebnis der geheimen Wahl:
Herr Hans Georg Reber wurde zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
(20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen)

Stadtrat Hans Georg Reber nimmt die Wahl zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters an. Er bedankt sich für das Vertrauen aus dem Gremium. Er freut sich darauf, nach siebenmaliger Wahl im Gemeinderat nun zum Abschluss ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters sein zu dürfen.

Meine Werkzeuge