§ 182 - Umgestaltung Haalplatz und Unterwöhrd; hier: Ergebnis des VgV-Verfahrens – Auftragsvergabe von Planungsleistungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt, die Freiflächen des zentralen Haalplatzes und der gegenüberliegenden Flussinsel Unterwöhrd neu zu gestalten und damit beiden Bereichen eine ihrer Lage und historischen Bedeutung entsprechende hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität zu geben.

Da der Wert der zu vergebenden Planungsleistungen über dem Schwellenwert von 221.000 € netto liegt, ist ein europaweites Vergabeverfahren entsprechend der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchzuführen. Die Grundlagen für das Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen zur Umgestaltung des Haalplatzes und des Unterwöhrds wurden vom Gemeinderat am 14.03.2018 gelegt. Mit den Zielvorgaben für die Auslobung wurde die Durchführung eines VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb beschlossen.

Realisierungswettbewerb

Am 25.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Auslobung zum Realisierungswettbewerb für die Umgestaltung des Haalplatzes und des Unterwöhrds. Vorausgegangen war ein umfangreicher dialogischer Planungsprozess zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit Informationsveranstaltungen und zwei Arbeitskreissitzungen, eine Klausursitzung des Gemeinderats sowie verwaltungsinterne Workshops. Im Rahmen des Prozesses wurden zahlreiche Themen diskutiert, das Ergebnis dokumentiert und als Anlage Bestandteil der Auslobung.

Aus dem Wettbewerbsverfahren gingen für die Planungsgebiete Haalplatz und Unterwöhrd je drei Preise und zwei Anerkennungen hervor. Die Dokumentation der Wettbewerbsbeiträge ist der Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 1). Das Preisgericht am 06.12.2018 empfiehlt der Ausloberin Stadt Schwäbisch Hall einstimmig, die Arbeit des 1. Preisträgers mit der Tarnzahl 1097, das Büro Franz Reschke, unter Berücksichtigung der Beurteilung und Anregungen des Preisgerichts mit der weiteren Planung entsprechend der Auslobung zu beauftragen.

Verhandlungsverfahren

Anschließend an den Realisierungswettbewerb wurde das Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, vor Auftragsvergabe die Leistungsfähigkeit des Projektteams, die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses, das Vorgehen bei der Umsetzung des Projektes und das Honorarangebot zu bewerten. Das Ergebnis aus dem Planungswettbewerb ging ebenfalls in die Wertung mit ein.
Für beide Bereiche wurden die ersten drei Preise zum Verhandlungsverfahren zugelassen und dadurch die Möglichkeit für eine Angebotsabgabe eröffnet. Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe am 04.02.2019 über die Vergabe-Plattform gingen die Erstangebote nach einer gesetzlichen Frist von 30 Tagen bei der Stadt ein. Diese wurden am 20.03.2019 durch das Verhandlungsgremium, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates, der Verwaltung und Fachleuten aus dem Preisgericht des Planungswettbewerbs mit dem jeweiligen Büro verhandelt. Nach der Verhandlung zum Erstangebot wurden die Büros zur Abgabe ihres Endangebotes aufgefordert. Diese liegen seit Anfang April 2019 vor mit einer Bindefrist, die aufgrund des aktuellen Sitzungskalenders und den Ferienzeiten bis zum 16.08.2019 verlängert wurde.  

Haalplatz

Für das Planungsgebiet Haalplatz wurde ein Angebot vom Büro Franz Reschke aus Berlin, dem 1. Preisträger aus dem Planungswettbewerb, abgegeben.

In Bezug auf die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses sieht das Planungs- büro besonders folgende Themen im Rahmen der weiteren Planungsschritte vor:
-  Führen eines Dialogs zur Ausarbeitung der Planung bezüglich der Vermittlung der  Stadt- und Platzgeschichte basierend auf der gewürdigten Konzeption des Wett- bewerbsentwurfs
-  Akzentuierung und Erlebbarmachung authentischer Objekte
-  Konzeptionierung eines Informationssystems

Das Büro schätzt die anrechenbaren Baukosten für den Wettbewerbsbeitrag „Haalplatz“ mit ca. 3.238.727,50 € (netto), dies entspricht ca. 312 €/m2. Dadurch ergibt sich ein Grundhonorar für die Leistungsphasen 1-8 von 602.223,06 € gemäß RifT (Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger) inkl. 25 % Umbauzuschlag sowie einem Abschlag auf das Honorar von 5 % wegen der einheitlichen Einordnung als Freianlage und abzüglich des Preisgeldes von 17.500 €. Zum Grundhonorar werden besondere Leistungen als Bedarfsposition angenommen mit 60.750,00 €. Zusammen mit 3 % Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich ein Gesamthonorar von 812.606,08 € brutto im Falle einer Beauftragung bis zur Realisierung. Für die ersten drei Leistungsphasen (Entwurfsplanung) beträgt das Honorar demnach 235.565,76 € (29 % des Gesamthonorars) bei gleichbleibenden Baukosten. 

Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses (448 von 500 erreichbaren Punkten) kann das Büro Franz Reschke aus Berlin den Zuschlag gemäß § 58 VgV für dieses Planungsgebiet erhalten.

Unterwöhrd

Für das Planungsgebiet Unterwöhrd wurden zwei Angebote abgegeben, das eine vom Büro Franz Reschke aus Berlin mit dem 1. Preis und das andere vom Büro Glück aus Stuttgart mit dem 2. Preis aus dem Planungswettbewerb.

Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses (449,5 von 500 erreichbaren Punkten) kann das Büro Franz Reschke aus Berlin den Zuschlag gemäß § 58 VgV für dieses Planungsgebiet erhalten. Das Büro Glück erreichte eine Punktzahl von 417 Punkten.
Für den Unterwöhrd schätzt das Büro Franz Reschke die anrechenbaren Baukosten für den Wettbewerbsbeitrag auf ca. 1.674.429,00 € (netto). Dadurch ergibt sich ein Grundhonorar für die Leistungsphasen 1-8 von 269.857,14 € gem. RifT inkl. 20 % Umbauzuschlag sowie einem Abschlag auf das Honorar von 5 % wegen der einheitlichen Einordnung als Freianlage und abzüglich des Preisgeldes von 10.000 €. Zum Grundhonorar werden besondere Leistungen als Bedarfsposition angenommen mit 32.400,00 €. Zusammen mit 3 % Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich ein Gesamthonorar von 424.372,36 €. Für die ersten drei Leistungsphasen beträgt das Honorar demnach 123.067,98 € (29 % des Gesamthonorars) bei gleichbleibenden Baukosten.

In Bezug auf die Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrages soll vor allem der Standort des Biergartens noch genauer untersucht werden sowie eine Reduktion bzw. Vereinfachung der Einfassungen der Grünflächen unter Beibehaltung eines wertigen Rahmens für die Grünflächen.

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

Die Auslobung zum Planungswettbewerb und zum Verhandlungsverfahren sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 (Entwurfsplanung) erfolgen und auf Grundlage des dann vorliegenden Entwurfes und der dazugehörigen Kostenberechnung die weitere Beauftragung beraten und beschlossen werden.


Unterwöhrd

Nach Fertigstellung des Neuen Globe-Theaters befinden sich die Freianlagen auf dem Unterwöhrd in einem provisorischen Zustand, der zeitnah beendet werden soll. Auch muss der künftige Steg zwischen Lindach und Unterwöhrd in das Wegesystem auf dem Unterwöhrd eingebunden werden. Die Infrastruktur des Biergartens ist dringend verbesserungswürdig. Vor diesem Hintergrund sollen die Planungen für den Unterwöhrd zügig aufgenommen und eine Durchführung der Baumaßnahmen in 2020 angestrebt werden.

Im Haushalt 2018/19 sind 500.000 € für die Neugestaltung des Unterwöhrds eingestellt (Sperrvermerk) und weitere 500.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Im Hinblick auf die Kostenschätzung zum Wettbewerbsbeitrag (ca. 2,4 Mio. € brutto für Bau- und Planungsleistungen) ist die Bereitstellung weiterer Mittel erforderlich. Die Bauverwaltung sieht zwar gewisse Einsparpotentiale, hält allerdings die bisher bereitgestellten Mittel ebenfalls für nicht auskömmlich. Ziel der weiteren Bearbeitung muss eine dem Ort angemessene qualitätvolle wie wirtschaftliche Planung sein.

Es wird eine Beauftragung des Büros Franz Reschke auf Grundlage des Wettbewerbsbeitrags und des Angebots aus dem Verhandlungsverfahren empfohlen. Die Beauftragung soll stufenweise zunächst bis Leistungsphase 3 (Entwursplanung) erfolgen. Der Auftragswert beträgt gemäß Angebot aus dem Verhandlungsverfahren ca. 123.068 €.

Haalplatz

In seiner Beurteilung beschreibt das Preisgericht die hohe gestalterische Qualität des 1. Preises, dessen sensiblen Umgang mit dem Bestand und die gelungene Gestaltung des Kocherufers. Kritisch hinterfragt wird, ob der Beitrag ausreichend auf die reiche Geschichte des Platzes eingeht, oder ob es nicht weiterer Elemente bedarf, um die Geschichte erlebbar zu machen. Letzteres wird seit Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auch in der Öffentlichkeit diskutiert und eingefordert. Die ebenfalls anhaltende Diskussion um Parkplätze ist eine grundsätzliche, hier erfüllt der Entwurf des 1. Preisträgers alle Anforderungen aus der Auslobung.

Die Kostenschätzung zum Wettbewerbsbeitrag macht deutlich, dass eine dem Ort ange­messene qualitätvolle Gestaltung mehr Mitteleinsatzes bedarf, als bislang angenommen. Im Haushalt 2018/19 sind ohne eine zugrunde liegende Planung 2.000.000 € für die Neugestaltung des Haalplatzes eingestellt. Im Hinblick auf die Kostenschätzung zum Wettbewerbsbeitrag (ca. 4,6 Mio. € brutto für Bau- und Planungsleistungen) ist die Bereitstellung weiterer Mittel erforderlich. Die Bauverwaltung sieht Einsparpotentiale, bewertet allerdings die bisher veranschlagten Mittel nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse auch unabhängig vom Preisträger als nicht auskömmlich. Neben einer inhaltlichen Weiterentwicklung des vorliegenden Entwurfs werden daher bei einer weiteren Bearbeitung auch die wirtschaftlichen Spielräume auszuloten sein.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, der Empfehlung des Preisgerichts zu folgen und das Büro Franz Reschke mit der weiteren Planung zu beauftragen, allerdings zunächst bis Leistungsphase 2 (Vorentwurf), um in einem frühen Planungsstadium die noch offenen inhaltlichen und wirtschaftlichen Fragen zu klären, bevor abschließend über eine Fortführung der Planung und die Durchführung von Baumaßnahmen entschieden wird.

Dabei wird der vorgeschlagene Ansatz des Büros Franz Reschke begrüßt, die auch in der Bürgerschaft diskutierten Aspekte zur Vermittlung der Stadt- und Platzgeschichte sowie weitere funktionale Anforderungen an die Platzgestaltung in Fortführung des dialogischen Planungsprozesses weiterzuentwickeln. Der Auftragswert für die Leistungsphasen 1-2 beträgt gemäß Angebot aus dem Verhandlungsverfahren ca. 110.000 €.

Hinweis

Sollte es nicht zu Auftragsvergaben kommen, ist das Verfahren nach § 63 VgV aufzuheben. Ein unmittelbar anschließendes, erneutes Vergabeverfahren ist aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht möglich.

Anlage: Dokumentation der Wettbewerbsbeiträge zum Nichtoffenen Realisierungswettbewerb nach RPW „Neugestaltung Haalplatz und Unterwöhrd“.

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt stellt fest, dass die Gestaltung des Unterwöhrds durch das Globe-Theater angestoßen wurde. Es bestehen jedoch Zweifel an der Umgestaltung des Haalplatzes, da die Lösung aus dem abgewickelten und umfangreichen Verfahren nicht zufriedenstellend sei. Man solle überlegen, die Umgestaltung des Haalplatzes auf Eis zu legen.

Stadtrat Sakellariou vertritt die Ansicht, dass es sich für eine reine Oberflächenplanung um eine teure Lösung handle. Das Verfahren sei mit einer guten Bürgerbeteiligung vorbildlich gewesen. Umso mehr sei zu bedauern, dass das Ergebnis am Ende nicht zufriedenstellend sei. Würde man nun 4,6 Mio. € dafür ausgeben, würde man gleich viel Unzufriedenheit ernten, als wenn man dies nicht tue.

Stadtrat Baumann äußert die Bitte, den Beschlussantrag für den Unterwöhrd und Haalplatz in der nächsten Gemeinderatssitzung getrennt zur Abstimmung zu bringen. In der Bevölkerung stehe der Gedanke einer Tiefgarage immer noch zur Diskussion. Hinsichtlich der Kostenentwicklung auf die ermittelten 4,6 Mio. € könne man einer Umgestaltung des Haalplatzes unter diesen Bedingungen nicht zustimmen. Bei der Umgestaltung des Unterwöhrds sei jedoch ein Abschluss notwendig, damit dieser im Gesamten zur Geltung komme.

Stadträtin Herrmann bittet um eine Erläuterung der ermittelten Kosten von 4,6 Mio. €. Es werde als sinnvoll erachtet, die Umgestaltung des Haalplatzes in Ruhe zu beraten. Gleichzeitig werde davor gewarnt, das geplante Vorhaben zu begraben.

Stadtrat Preisendanz meint, dass die Umgestaltung des Haalplatzes in Lösungen zur Verkehrsgestaltung der Innenstadt einfließen solle. Er stimme seinen Kollegen zu und es werde empfohlen sich Zeit zu nehmen, neue Ansätze zu sammeln und erneut zu planen. Ferner wird der Vorschlag unterbreitet, ein Gutachten über die Verkehrssituation in der Innenstadt in Auftrag zu geben.

Erster Bürgermeister Klink schildert den aktuellen Stand. In der Bevölkerung gebe es eine Diskussion über den Entwurf aus dem Planungswettbewerb. Dieser Wettbewerbsentwurf sei als Grundlage zu verstehen, auf dem man nun aufbaue. Die ermittelte Kostenschätzung von 4,6 Mio. € setzen sich aus den Bruttogesamtkosten der Bau- und Planungskosten zusammen. Man sehe den Prozess als noch nicht abgeschlossen an, da die gewünschten Vorstellungen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Büro Reschke habe jedoch nicht vor, im weiteren Verfahren einen bearbeiteten Entwurf vorzulegen, da man an dem vorherigen, partizipativen Prozess anknüpfen möchte. Im nächsten Schritt solle mit den Interessensgruppen der Inhalt des Wettbewerbsergebnis geprüft, ergänzt und überarbeitet werden. Abschließend entscheide der Gemeinderat, ob die daraus entstandene Planung die Erwartungen erfülle.

Stadträtin Schumacher-Koelsch beschreibt ihre positiv gesammelten Erfahrungen durch die Bürgerbeteiligung. In der Umgestaltung des Haalplatzes werde viel Potenzial und Handlungsbedarf gesehen, besonders im Hinblick auf die Geschichte des Salzes.

Stadträtin Koch vertritt die Ansicht, dass die Umgestaltung des Unterwöhrds vernachlässigt behandelt werde. Seit der Fertigstellung des Globe-Theater befinde sich der Platz in einem provisorischen Zustand. Es werde eine Kostenzusammenstellung für das Vorhaben Unterwöhrd gewünscht. Bei der Umgestaltung des Haalplatzes fehle der für die Stadtgeschichte wichtige Aspekt „Salz“. Aufgrund der vorhandenen Zweifel und der aktuellen Unklarheiten könne nicht zugestimmt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Ausgangspunkt des Vorhabens eine Oberflächenveränderung und Aufwertung vorgesehen habe mit einem Spielraum für künftigen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kostenschätzung habe eine Dimension erreicht, die man so nicht im Haushaltsplan vorhergesehen habe. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens habe man den Zwang von Zuschlagsfristen. Sind diese abgelaufen, bewege man sich außerhalb des förmlichen Verfahrens. Dadurch entfalle von seitens des Wettbewerbssiegers die Gebundenheit an das Verfahren. Die Meinung der Priorisierung werde geteilt. Der Unterwöhrd sei durch das Globe-Theater ein Aushängeschild für die Stadt Schwäbisch Hall. Dieser habe sich positiv entwickelt und besitze zudem eine hohe Aufenthaltsqualität, welche von der Bevölkerung rege in Anspruch genommen wird. Aufgrund dessen, das die Zuschlagsfristen auslaufen, müsse man das Vergabeverfahren zeitnah abschließen. Die Verwaltung priorisiere die Umgestaltung des Unterwöhrds. Ferner erläutert Oberbürgermeister Pelgrim die verschiedenen Punkte des Beschlussantrags. Man rede hier nicht über geringe Summen auch im Hinblick auf die Haushaltsberatungen in den kommenden Monaten.

Stadträtin Bergmann wünscht eine Erläuterung des Beschlussantrags Ziffer 6. Die Situation in der Baubranche werde sich vermutlich nicht ändern, deshalb solle man nicht die Illusion haben, die Kosten könnten mit der Zeit geringer werden.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass dieser mit Ziffer 5 zu verstehen sei. Darüber hinaus werden Gründe eines künftigen Kostenanstiegs aufgeführt. Geringere Kosten werden als unwahrscheinlich angesehen. Darüber hinaus wird erneut verdeutlicht, dass es sich hier nicht um einen „Realisierungsbeschluss“ handle.

Stadtrat Sakellariou sieht das Problem in Ziffer 1 des Beschlussantrags, da man hier dem gesamten Kostenrahmen zustimme. Man verstehe den Konflikt im Bezug auf die Zuschlagsfristen. Es werde so verstanden, dass wenn die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden, die restlichen Leistungsphasen ohne Probleme nicht beauftragt werden müssen. Zu Ziffer 3 soll in heutiger Sitzung kein Beschluss gefasst werden, da im Beschlussantrag keine Kosten aufgeführt werden und man Beratungsbedarf habe.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte im Nachgang eine Diskussion über die Kosten in Ziffer 1, dass diese nicht bekannt gewesen seien, vermeiden. Ziffer 3 und 4 beziehen sich auf die Umgestaltung des Unterwöhrds, Ziffer 5 und 6 auf die Umgestaltung des Haalplatzes.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verstehe es so, dass man die finanziellen Mittel momentan nicht ausgeben sondern nur planen wolle. Dazu werde eine grobe Schätzung des Planungshonorar benötigt. Bei Ziffer 3 und 4 werde das Planungshonorar auf ca. 123.000 €, bei Ziffer 5 und 6 auf 110.000 € geschätzt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Planung werde als sinnvoll erachtet.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst die wichtigen Eckpunkte der Vorberatung zusammen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gemeinderat hält an der im Stadtleitbild formulierten Absicht zur Umgestaltung von Haalplatz und Unterwöhrd fest und stimmt dem auf der Grundlage der Wettbewerbsbeiträge ermittelten Kostenrahmen für Haalplatz (4,6 Mio €) und Unterwöhrd (2,4 Mio €) zu.
     
  2. Der Gemeinderat folgt - nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens - der Empfehlung des Preisgerichts vom 06.12.2018, das Büro Franz Reschke, Berlin mit weiteren Planungsleistungen entsprechend der Auslobung zu beauftragen.
     
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Büro Franz Reschke aus Berlin mit den Leistungsphasen 1-3 für die Umgestaltung des Unterwöhrd auf Grundlage des Angebots aus dem Verhandlungsverfahren zu beauftragen. Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt nach Vorliegen und Beschluss eines Entwurfs mit Kostenberechnung.
     
  4. Der Sperrvermerk auf der Maßnahme 17008 Neugestaltung Unterwöhrd wird aufgehoben
     
  5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Büro Franz Reschke aus Berlin zunächst mit den Leistungsphasen 1-2 für die Umgestaltung des Haalplatzes auf Grundlage des Angebots aus dem Verhandlungsverfahren zu beauftragen. Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt nach Vorliegen und Beschluss einer Vorplanung mit Kostenschätzung.
     
  6. Von den auf der Maßnahme 12018 Umgestaltung Haalplatz gesperrten Mittel wird ein Ansatz von 150.000 € freigegeben.

(ohne Abstimmung)

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