§ 154 - Bebauungsplan Nr. 2113-03/01 „Industriegebiet Sulzdorf - 1. Änderung“; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2113-03 „Industriegebiet Sulzdorf" von 1975 (Anlage 2) ist parallel zur Haupterschließungsstraße ein Fahrrecht für ein Bahngleis festgesetzt. Das Fahrrecht wird nicht mehr benötigt und ist herauszunehmen. Mit der Planung soll im östlichen Bereich für den Erweiterungsbedarf des dort ansässigen Gewerbebetriebes Raum geschaffen werden sowie eine Fläche für eine gewerbliche Neuansiedlung bspw. einen Handwerksbetrieb. Dafür wird auf bisher untergenutzten Verkehrsgrünflächen das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet erweitert und die Baugrenzen angepasst.

Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die innerhalb eines bereits rechtskräftig überplanten Bereichs liegt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Grundfläche nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind mit ca. 13.000 m² erfüllt.

Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Für den Bebauungsplan wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung angefertigt (Anlage 6).

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan Stand 12.04.2019
Anlage 2: rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 2113-04 „Industriegebiet Sulzdorf" mit Geltungsbereich, Stand 12.04.2019
Anlage 3: Entwurf Bebauungsplan Nr. 2113-04/01 „Industriegebiet Sulzdorf 1. Änderung" Maßstab 1 : 1000, Stand 12.04.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 4: Entwurf Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Stand 12.04.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
                Teil 1- Textteil
                Teil 2 - Örtliche Bauvorschriften
Anlage 5: Entwurf Begründung, Stand 12.04.2019 (Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall)
Anlage 6: Artenschutzrechliche Relevanzanalyse (Dr. Münzing) April. 2019

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf in seiner Sitzung vom 21.05.2019 einstimmig zugestimmt hat.

Stadträtin Herrmann bittet um Erläuterung der Änderungen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert die Änderungen anhand des Bebauungsplanentwurfs (Anlage 3).

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 2113-03/01 „Industriegebiet Sulzdorf 1. Änderung"
Der Bebauungsplan 2113-03/01 „Industriegebiet Sulzdorf 1. Änderung" gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB im Entwurf wird gebilligt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall, M 1:1000 vom 12.04.2019 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet 2113-03/01 „Industriegebiet Sulzdorf 1. Änderung"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf gebilligt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall vom 12.04.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Industriegebiet Sulzdorf, 1. Teiländerung“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

Meine Werkzeuge