§ 138 - Arbeitsvergabe: Mehrkosten Kanalbau mit Regenrückhalte- und Klärbecken im Zuge Neubau der Planstraße 2, BA III (Zubringungsstraße vom GE-West zur B14) (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -
In der Gemeinderatssitzung am 14.03.2018 wurde der Beauftragung der Fa. Wolff & Müller GmbH & Co. Kg aus Waldenburg für die Tiefbaubauarbeiten für Kanal und RRKB3 ( Bereich 5: Auftragssumme 2.442.824,96 € brutto ) zugestimmt.
Im Zuge der Maßnahme entstanden erhebliche Mehrkosten aufgrund folgender Ursachen:
-
ca. 250 m Mehrlänge im Regenwasserkanal Richtung Bibers aufgrund Einsprüchen der anliegenden Eigentümer im Wasserrechtsverfahren
-
Massives Fels- und Gipsaufkommen (aus dem geologischen Gutachten in diesem Umfang nicht ersichtlich) und daraus resultierende Mehraufwendungen für Mehraushub, Betonsohle, Vlies, Entsorgung usw.
-
Altlasten – Müll, sulfat- und bleihaltige Böden usw.
-
Massiver Grundwasseranfall über die Wintermonate
-
Austausch der Grabenverfüllung der Bauabschnitte I und II (Kanalanbindung Friedrich-Groß- (LEA) und Kolpingstraße) aufgrund Durchweichung wegen fehlender Oberflächenbefestigung und Tiefenlage
Die Mehrkosten werden nach aktuellem Sachstand maximal auf ca 950.000 € geschätzt. Die Abrechnungssumme der Tiefbaubauarbeiten für Kanal und RRKB3 wären dann bei ca. 3.400.000,- €.
Die Kostenberechnung des IB BIT-Ingenieure für die Kanalbauarbeiten und RRKB3 von 2018 beläuft sich auf 2.867.994,61 € brutto.
Die zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel können über nicht realisierte Maßnahmen im Wirtschaftsplan 2018 – 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung finanziert werden.
Stadtrat Reber erkundigt sich, weshalb im Vorfeld ein geologisches Gutachten erstellt werde, wenn hinterher ungeplante Mehraufwendungen auftreten. Ein Gutachten koste nicht unerheblich Geld. Da allein für diese Maßnahme fast eine Millionen mehr ausgeben werden müsse, sei es wichtig, ausreichend zu informieren.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt die unvorhersehbaren Umstände und entsprechenden Maßnahmen.
Abteilungsleiter Abwasserbeseitigung Brözel führt aus, dass das geologische Gutachten an einigen Stellen Schwächen aufweise. Es handle sich hier u. a. um Dolinen und Altablagerungen. Hinzu komme eine unvorhersehbare Verlängerung des Kanals. Hauptgrund der Kostenverursachung seien jedoch die Bodenverhältnisse.
Stadtrat Reber fragt nach der Möglichkeit der Haftung des Gutachters. Es handle sich hier um 40% Mehrkosten. Das sei eine erhebliche Summe.
Abteilungsleiter Abwasserbeseitigung Brözel informiert, dass dies gegenwärtig geprüft werde.
Oberbürgermeister Pelgrim erkundigt sich von wem dies geprüft werde.
Abteilungsleiter Abwasserbeseitigung Brözel fügt hinzu, das eine Prüfung durch einen Rechtsbeistand erfolge.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Beauftragung der durch die oben genannten zusätzlich erforderlichen Leistungen entstandenen Nachträgen wird zugestimmt.
(13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)