§ 116/7 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Markierung des Fahrradschutzstreifens in der Heilbronner Straße (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Weber spricht die heutige Berichterstattung im Haller Tagblatt zur Markierung des Fahrradschutzstreifens auf der Heilbronner Straße an. Die alte Markierung sei hier noch sichtbar. Es wird angefragt, ob der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer aus Richtung Gelbingen die B 19 nutzen müssen und der in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ausgebaute Geh- und Radweg bis zum Kreisverkehr nur noch in Richtung Gelbingen mit dem Fahrrad befahren werden darf. Man habe auch an anderer Stelle entsprechende Zweirichtungsradwege. Es wird angefragt, ob diese ebenfalls zur Debatte stehen. Das Handelszentrum West wird als Beispiel genannt.
Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass die Zweirichtungsradwege eine landesweite Thematik seien und zunehmend kritisch bewertet werden, da diese unfallanfällig seien. Dort wo es möglich sei, werde dafür plädiert, die Situation aufzulösen. Die Einfahrt an der Unterführung an der Heilbronner Straße werde noch baulich verändert.
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Bürgerdienste & Ordnung Wagenländer berichtet, dass es eine Aufstellung über alle Zweirichtungsradwege gebe, welche dem Regierungspräsidium Stuttgart gemeldet wurden.
Erster Bürgermeister Klink berichtet, dass die Markierung in der Heilbronner Straße nach einem langen Vorlauf umgesetzt wurde. Dieser sei bereits Thema in der verkehrspolitischen Radtour gewesen. Hinsichtlich der Entfernung der Altmarkierung wird ein Nacharbeiten angekündigt.
Stadtrat Weber ergänzt, dass in Gelbingen noch die frühere Beschilderung angebracht sei. Eine Vorstellung der Verkehrsführung im Bau- und Planungsausschuss wird angeregt.